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E-Scooter und Elektroroller Klassen

  • Wann braucht man einen Führerschein?
  • Wann muss ich einen Helm tragen?
  • Welche Fahrzeuge müssen versichert sein?

Elektroroller bzw. E-Scooter werden in Deutschland durch Leistung; Hubraum und Höchstgeschwindigkeit klassifiziert. Dementsprechend sind verschiedene Führerscheinklassen vorgeschrieben.
Bei der Bezeichnung der sogenannten E-Rollerklassen werden E-Roller, E-ScooterMicroscooter oder E-Motorräder unterschieden. Elektro-Kleinstfahrzeuge bezeichnet (im Sinne des § 1 Absatz 2 Straßenverkehrsgesetz StVG) E-Tretroller bzw. E-Scooter, E-Skateboards, E-Wheels, elektrische Einräder, auch Segways und Hoverboards.

 

 E-Roller Klasse

Helmpflicht

 Führerschein
 Micro-E-Scooter – 6 km/h

nein

 Kein Führerschein nötig
 E-Roller als Mofa – 25 km/h

ja

 Mofa-Schein oder
Klasse AM, A1,A2, A, B
 E-Roller Mokick – 45 km/h

ja

 Klasse AM o. A1, A2, A, B
 E-Roller – 125 ccm
bis max 11 kw

ja

 Klasse A1 oder A2, A,
alte Klasse 3 (vor 1980)
 E-Motorrad > 125 ccm

ja

 Klasse A2 oder A
 E-Motorrad

ja

 Klasse A

Das Mindestalter für Führerscheine ist ebenfalls geregelt: Ab 15 Jahren Mofa-Schein, ab 16 Jahren A1 und AM und ab 18 Jahren A2 und B.

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