Muss man einen E Scooter anmelden bzw. zulassen. Benötigt man dazu eine Versicherung? Und müssen E Roller ein Nummernschild haben? Wir klären auf und geben Tipps zur Anmeldung, Straßenzulassung und Versicherungspflicht.
Inhaltsverzeichnis
E Scooter anmelden
Der lange ersehnte E-Scooter wurde endlich geliefert. Am liebsten will man direkt damit losfahren. Doch war da nicht noch irgendwas mit Versicherung, Kennzeichen, zulassen und Nummernschild? Richtig. Denn sobald der E Scooter schneller als 6 km/h fährt und es sich um ein Gefährt mit Straßenzulassung handelt, muss man seinen E Scooter anmelden.
E Scooter Zulassung wo?
Um den E-Scooter versichern zu können, braucht die künftige E-Roller Versicherungsgesellschaft ein paar Unterlagen. Folgende Papiere werden an die Versicherung seiner Wahl geschickt. Das kann die HUK, Allianz, Hanse Merkur etc. sein.
• Betriebserlaubnis (ABE oder Co)
• Angaben zum Fahrzeug
• Angaben zur Person
Anmelden online geht übrigens auch. Anschließend gibt es per Post ein Kennzeichen für den E Scooter. Die Kosten variieren je nach E-Scooter Versicherung, dem Modell, dem Versicherungsumfang und dem Alter des Fahrers. Tarife für unter 23-Jährige sind oft ein wenig teurer. Bei der Bayrischen Versicherung kostet die Haftpflicht für den E Scooter um die 12 Euro im Monat.
E Scooter bis 150 kg zulassen
Es spielt keine Rolle, ob man einen E Scooter bis 100 Kilogramm Zuladung oder einen e Scooter bis 150 kg zulassen will. Liegt die Höchstgeschwindigkeit bei maximal 20 km/h und hat er eine Leistungsbegrenzung von 500 Watt, braucht auch ein E Scooter für schwere Fahrer eine Haftpflicht-Versicherung.
E Scooter Zulassung 25 km/h
Lässt sich für E-Scooter bis 25 km/h eine Versicherung abschließen? Wohl kaum, denn sie fahren schließlich schneller, als das Gesetz erlaubt. Alle E Scooter mit ABE nach der Elektro Kleinstfahrzeuge Regel fahren nur 20 Km/h. Eine aktive Teilnahme am Straßenverkehr ist nur mit einer Sondergenehmigung möglich. An die ist aber gar nicht so einfach ranzukommen und das Prozedere ist teils mit hohen Kosten verbunden. Daher gibt es für solche E Scooter keine Zulassung, sprich ABE, in Deutschland und dementsprechend auch keine Versicherung.
Wohl aber kann man E Scooter über 20 km/h, also auch 25 km/h als Mofa zulassen. Dafür gibt es auch eine Mofa Versicherung. Fahren kann man die Scooter dann mit einem Mofaführerschein oder Moped, Auto oder Motorradführerschein.
E Roller anmelden
Wer seinen E Roller anmelden möchte, handelt nach dem gleichen Prinzip wie beim E Scooter. Die Zulassung eines E-Rollers erfolgt seitens des Herstellers beim Kraftfahrtbundesamt mit der Beantragung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE). Die ABE wiederum benötigen Käufer eines E Rollers, um die notwendige Haftpflicht-Versicherung abschließen zu können. Da Elektro Roller immer weiter auf dem Vormarsch sind, bieten manche Versicherungen mittlerweile Teilkasko- und Vollkaskoversicherungen für diese Elektromobile an.
Wie lange ist eine E Roller Versicherung gültig?
Das Versicherungskennzeichen ist vom 1. März bis zum 28.2. eines jeden Jahres gültig. Also genau 12 Monate. Wer sich mitten im Jahr ein emissionsfreies Fahrzeug kauft, zahlt lediglich einen Teilbetrag für den Rest des Versicherungsjahres. Die Farbe des Kennzeichens ändert sich jährlich. Nach Ablauf des Versicherungszeitraums muss eine neue Plakette beantragt werden. Versäumt man dies, erlischt die ABE bzw. die Zulassung vorübergehend.
Welche Strafe, wenn man ohne Zulassung fährt?
Beim Fahren ohne E Roller Versicherung droht ein Bußgeld in Höhe von 40 Euro. Fehlt dem E Scooter die Allgemeine Betriebserlaubnis und er fährt ohne Zulassung, liegt die Strafe bei 70 Euro. Es gibt auch Fahrzeuge ohne Papier, die nur auf Privatgelände genutzt werden dürfen. Solche Elektro Scooter brauchen auch keinen Aufkleber von der Versicherung.
8 Kommentare zu „E Scooter & E Roller anmelden“
Hallo,
ich bin an einer Zulassung als Moped interessiert, da ich nur auf der Straße schneller als 20 km/h fahren möchte auf dem Gehweg aber weiterhin mit Schrittgeschwindigkeit. Ist das dann noch erlaubt?
Hallo Robert, mit einem E Scooter bis max. 20 Km/H darf man ohnehin nie auf Gehwegen fahren, sondern nur auf Radwegen. Wenn diese nicht vorhanden sind, dann muss man auf der Straße fahren. Wenn Du einen E Scooter bis 20 Km/h, der auch schneller fahren kann als Moped zulassen möchtest, dann müsste das in den papieren eingetragen werden, damit du eine ABE bekommst bzw. du müsstest das auch vom TÜV abnehmen lassen. Das ist aufwendig und kostet.
Hallo Willi,
derzeit habe ich zwei E-Scooter, die deutlich schneller als 25 km/h fahren können (der „Größere“ von beiden schafft auch locker über 45km/h). Fahre ich bisher natürlich nur auf Privatgelände. Ich würde diese gerne als Mofa bzw. Motorrad zulassen, um auch am Straßenverkehr teilnehmen zu können. An wen vom TÜV müsste man sich wenden? Könnte man das auch über Dekra und Co. machen? Was kostet sowas? Gibt es evtl. eine konkrete Kontaktadresse, an die ich mich wenden könnte?
Vielen Dank vorab und herzliche Grüße!
Technischen Änderungen bei E Scooter müssen nach § 13 (1) Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden und es ist ein entsprechendes Gutachten von einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer erstellen zu lassen. Das kann TÜV oder Dekra sein.Die nächste Prüfstelle von TÜV oder Dekra findest du einfach über die Google Suche: PLZ / Tüv.
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann gehe ich mal auf TÜV und Co. zu. 🙂
Hallo, wie ist denn der genaue Versicherungsablauf, wenn ich den Roller freiwillig zulassen möchte und daher nicht jedes Jahr ein neues Kennzeichen bekomme, eine EvB Nummer brauche etc?
Nehme ich da eine ganz normale Versicherung und melde dies an die oder brauche ich dann von vorne hinein einer andere Versicherung?
Vielen dank für eure Rückmeldung
Kleiner Nachtrag: Es geht natürlich um einen E Roller/Moped bis 45km/h, um die THG-Prämie zu bekommen.
ein Elektroroller mit einer maximalen Höchstleistung von 45 Km/h muss ja versichert werden und muss auch beim Straßenverkehrsamt einzeln angemeldet werden.