Die elektrisch angetriebenen Roller sind seit Juni 2019 auch in Deutschland erlaubt und werden immer beliebter. Bei der umweltfreundlichen Alternative zum Auto stellt sich jedoch die Frage, wo man mit dem E-Scooter fahren darf. Wie Segways auch, zählen die Tretroller zu Elektrokleinstfahrzeugen. E-Skateboards, Hoverboards und Airwheels gehören nicht in diese Kategorie, da sie keine Lenk- oder Haltestange besitzen.
Das Verkehrsministerium hat in der Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr beschlossen, wo die E-Scooter fahren dürfen und wo nicht. Doch zuerst gilt es zu unterscheiden, ob das Fahrzeug eine Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt.
Falls nicht, darf der Roller gemäß der Verordnung nicht legal gefahren werden. Elektroscooter ohne ABE-Kennzeichnung können daher nur auf Privatgelände genutzt werden. Das liegt unter anderem daran, dass nur E-Scooter mit ABE von der Versicherung eine Versicherungsplakette erhalten.
Hat der eRoller hingegen eine Zulassung, gelten ähnliche Regeln wie für ein Fahrrad: Er darf auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstraßen genutzt werden. Erst wenn diese nicht vorhanden sind, kann man mit dem Scooter die Straße nutzen. Auch hier sind Konditionen verknüpft: Die erlaubte Geschwindigkeit darf bauartbedingt zum Beispiel minimal 6 und maximal 20 km/h betragen. Auch das Mindestalter von 14 Jahren muss erreicht sein.
In der Fußgängerzone, auf Gehwegen und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die E-Roller nicht erwünscht. Steht bei Einbahnstraßen das Zusatzzeichen „Radfahrer frei“, gilt das auch für Elektrokleinstfahrzeuge.
Wer sich nicht an die Regeln hält, muss tief in die Tasche greifen: Das unerlaubte Fahren mit dem E-Roller auf dem Gehweg bringt ein Bußgeld von 15 bis 30 Euro mit sich. Fehlt die Betriebserlaubnis kostet das Knöllchen 70 Euro. Und wer auf die waghalsige Idee kommt, mit dem E-Roller auf der Autobahn zu fahren, zahlt 20 Euro.
Wer mit einem 25 km/h schnellen EScooter auf der Straße fahren will, kann sich um eine Einzelfall-Betriebserlaubnis bemühen. Das ist jedoch ein kostenintensives und langwieriges Verfahren, das den Aufwand nicht rechtfertigt. Denn selbst wenn die Sondergenehmigung erteilt wird, heißt das nicht, dass eine Versicherung sich bereit erklärt, den Flitzer zu versichern. Daher sollte man sich direkt beim Kauf versichern, dass der E-Roller eine Straßenzulassung hat.