e-Scooter Mitnahme in ÖPNV in Bahn und Bus 2026

veröffentlicht am: 28.02.2026 · zuletzt aktualisiert am: 15.06.2026

Welche Regeln gelten 2024 in deutschen Städten und wo gibt es ein Mitnahme Verbot im ÖPNV in Bus und Bahn. Hier gibt es den Städte-Überblick zu den Regeln zum mitnehmen von E-Rollern in Bussen und Bahnen. Regeln zur Mitnahme von e-Scootern im ÖPVN, in Busse und Bahnen von Berlin bis München, von Bremen bis Aachen. Hier bekommen Sie den Überblick was in Ihrer Stadt und Ihrem Bundesland gilt und welche Regeln die Verkehrsbetriebe aufgestellt haben.Und

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Hagen Sexauer

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E-Scooter in Bus & Bahn: Die Regeln 2026

Ein Überblick über die aktuelle Mitnahme-Situation in Deutschland.

Fernverkehr (DB)

In ICE, IC und EC ist die Mitnahme meist erlaubt, sofern der Scooter zusammengeklappt als Handgepäck unter dem Sitz oder in Ablagen verstaut wird.

Nahverkehr (ÖPNV)

In vielen Stadtbahnen und Bussen (z.B. Berlin, München, NRW) gilt aktuell ein Verbot aufgrund von Brandschutz-Bedenken der Akkus.

Wichtige Voraussetzungen

  • Klappmechanismus: Der Scooter muss im Zug zwingend zusammengeklappt sein.
  • Maße & Gewicht: Meist begrenzt auf 120 cm Länge und maximal 15 kg Gewicht.
  • Akku-Sicherheit: Laden während der Fahrt ist streng untersagt.
  • Straßenzulassung: Nur zertifizierte Modelle (eKFV) sind zur Mitnahme berechtigt.
Tipp: Die Regeln für S-Bahnen und Regionalzüge weichen oft von den Bus-Regeln ab. Prüfe im Zweifel die App deines lokalen Verkehrsverbunds.

Die besten und leichtesten E Scooter für Pendler

Ein E Scooter für Pendler, für die Stadt oder der Mitnahme in den ‚Öffis‘ sollte leicht und faltbar sein, mit guten Reifen auf nassen Straßen und optimalerweise mit Blinker ausgestattet sein. Die günstigsten Modelle findet Ihr in unserem Beitrag: Die idealen E Scooter für Pendler & Stadt

Der ideale E Scooter zum mitnehmen

Woruaf kommt es beim E Scooter bei der Mitnahme an:

Kaufberatung

Worauf kommt es bei einem leichten E-Scooter an?

⚖️ Gewicht und Maß

  • Gesamtgewicht: unter 15 kg ist ideal zum Tragen.
  • Faltmaß: Kompakte Maße unter 110 × 50 × 50 cm.

🔄 Faltmechanismus

  • Schnell und intuitiv mit Arretierung.
  • Klappbare Griffe & einklappbare Lenker sparen Platz.

🔋 Akku & Reichweite

  • Kompromiss Gewicht vs. Reichweite nötig.
  • Bei unter 15 kg meist max. 25 km Reichweite möglich.

🚉 Pendler-Check

  • Tragekomfort: Griff oder Arretierung beim Falten vorhanden?
  • Passt problemlos in den Kofferraum oder unter den Sitz in der Bahn.

🛠️ Technik & Komfort

  • Reifen: Vollgummi (leicht) vs. Luftreifen (komfortabel).
  • Bremsen: Zuverlässig & wartungsarm.
  • Federung ist bei Leichtgewicht-Modellen selten.

🛡️ Zulassung

  • Verfügt das Modell über eine Straßenzulassung (eKFV)?
  • Beleuchtung und Reflektoren vorhanden?

Das sind die besten E Scooter zum mitnehmen in Bus und Bahn

Wir haben alle leichten E Scooter getestet und geschaut welches ist der ideale Begleiter auch zum Mitnehmen in Bahn, Bus und anderen ‚Öffi’s‘

1. iScooter E9 – 13 kg

der günstigste leichteste E Scooter

Testnote: 2,9 (Gut)

iScooter E9

  • 350 W, 20 km/h
  • 30 km Reichweite
  • Doppelfederung hinten!
  • Rabattcode: 'eroller8%' statt 399 € nur
Infos & Test

2. VMAX VX5 – 16,2 kg

Stark und made in Switzerland

Testnote: 1,2 (Sehr gut)

VMAX VX5 Serie
VMAX VX5 Serie
  • bis 40 km Reichweite
  • mit Blinker, 16.2 kg leicht
  • starke Steigkraft
  • Rabattcode sichern: Preis anklicken und er liegt bei VMAX im Warenkorb

3. Moovi – 12,8 kg

Testnote: 1,1 (Sehr gut)

Moovi Pendler Set

  • Moovi Pro Pendler Set
  • Tragetasche mit Rucksackhalterung u Seitenfach
  • zweites Netzteil, das perfekt ins Seitenfach passt, für die mobile Nutzung
  • 100,- € Rabattcode: 'eroller100'
Infos & Test

Der gesamte Test

10 leichtesten E Scooter mit kleinem Faltmaß im Test

Wir haben die besten Pendler getesstet!

Die E-Scooter werden als Revolution des Pendelns gesehen. Damit lohnen sich die Tretroller aber auch erst, wenn sie schnell und bequem mit in den öffentlichen Nahverkehr genommen werden können. Noch gibt es keine bundesweite Empfehlung des Verkehrsministeriums. Stattdessen ist es den Verkehrsverbünden und den überregionalen Anbietern selbst überlassen eigene Regeln zu den E-Scootern aufzustellen. Deshalb herrscht viel Verwirrung, wo jetzt was mitgenommen werden darf. Deshalb hier jetzt eine Übersicht zu den Regelungen der Verkehrsverbünde der einzelnen Städte und der überregionalen Vorschriften der deutschen Bahn.

Regeln für e Scooter der Deutschen Bahn und S-Bahnen

In den Fernzügen heißt die Deutschen Bahn E-Scooter seit Juni 2019 willkommen. Zusammenklappbare Modell dürfen auch kostenlos mitgenommen und wie ein Gepäckstück unter den Sitz geschoben werden. Für die Mitnahme in den ICs und ICEs fallen dabei keine Extragebühren an (Stand 2019). Modelle, die sich nicht einklappen lassen, sind von der Beförderung in den Fern- und Nahverkehrszügen der DB ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn hält es sich zudem offen Gewichtsgrenzen für die Elektroscooter einzuführen. In den Bahnhöfen und an den Haltestellen der deutschen Bahn ist das Fahren auf den E-Scooter verboten. Die Scooter dürfen nur zusammengeklappt durch die Bahnhofshallen und auf den Bahnsteigen getragen werden.

Mitnahme Verbot von E Scooter in ÖVPN?

Neu sind in diesen Tagen in verschiedenen Städten ein Mitnahmeverbot von E Scooter in ÖVPN in Bussen und Bahnen. Daher können sich die Informationen die wir Euch unten nach Städten geordnet haben inzwischen verändert haben. Aufgrund eines Gutachtens der Hamburger Hochbahn, in dem auf eine Brandgefahr die von E Scootern ausgeht hingewiesen wurde, haben nun einige Verkehrsbetriebe in verschiedenen deutschen Städten ein Verbot für E Scooter in ihren Bussen und Bahnen des Nahverkehrs ausgesprochen. Es kam in den USA zu mehreren Bandfällen in Zusammenhang mit E Scootern. Allerdings betrifft das in den USA nur E Scooter ohne Straßenzulassung. In Deutschland hingegen werden E Scooter vom Kraftfahrt Bundesamt zugelassen und erhalten eine ABE, die auch die Akkus umfasst. Daher raten wir Euch natürlich dazu nur E Scooter mit ABE zu kaufen!

Regelungen bei den regionalen Anbietern in Bussen

Bei den regionalen Anbietern des öffentlichen Nahverkehrs unterscheiden sich die Regelungen zu den E-Scootern noch stark. Problematisch wird es, wenn es bei der Reise von einem Verkehrsverbund zum nächsten geht. Ist der Elektrotretroller bei dem ersten Verbund noch ein Gepäckstück, kann er beim nächsten bereits als Fahrrad mit benötigtem Fahrschein gelten. Nur in einem Punkt stimmen die meisten Verbände überein: Zusammengeklappt gelten die Elektroroller fast überall als Gepäckstück und werden kostenlos mitgenommen.

Mitnahme von e-Scootern in Fernbussen

In den Fernbussen und inzwischen auch Bahnen des Bahn-Konkurrenten Flixbus dürfen die Elektroroller nicht mitfahren. Flixbus bezieht sich dabei auf die Versicherungspflicht, die es bei den E-Scootern gibt. Versicherungspflichtige Fahrzeuge seien seither nicht in Bussen und Bahnen erlaubt gewesen, lautet die Begründung.

Hier findet Ihr die Regeln im Städteüberblick:

Aachen – Aachener Verkehrsverbund

Die Leihanbieter kommen dieses Sommer auch schon in die Domstadt, Axel Costard, der Referent der Stadt für emissionsfreie Mobilität, sieht in den Elektrotretrollern die perfekte Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehrsangebots. Dennoch hat der Aachener Verkehrsverbund noch keine Regelungen für die Mitnahme von E-Scootern in ihren Bussen und Bahnen getroffen. In den Regionalzügen bindet sich der Verkehrsbund an die Vorgaben der Deutschen Bahn: Lässt sich das Elektroroller Modell zusammenklappen, wird es als Gepäckstück einfach und unkompliziert in jeder Bahn mitgenommen (Stand 2019).

Diese Regelung gelte auch für die Aachener Busse. Für die Mitnahme in Bussen von Modellen, die sich nicht klappen lassen, berät sich der Verkehrsverbund bereits mit anderen Verbünden aus Nordrhein-Westfahlen. Solange der Rollerfahrer in der Lage wäre seinen Scooter sicher festzuhalten, sodass dieser keine Gefahr für andere Insassen bilde, würden die E-Scooter, wenn Platz ist, ohne Schwierigkeiten mitgenommen werden (Stand 2019). Hierbei ist zu beachten, dass die Scooter nur in den für Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern gekennzeichneten Stellen mitgenommen werden können. Sollte in der Bucht kein Platz mehr sein, haben Rollstühle und Kinderwagen immer Vorrang.

Anders sieht es bei Mobilitätshilfen für eingeschränkte Menschen aus. Die auch als E-Scooter bezeichneten Elektromobilitätshilfen mit drei oder vier Reifen sind seit einem Beschluss des Verkehrsministeriums 2017 in den meisten Bussen der nordrhein-westfälischen Verbänden verboten (Stand 2019). Aufgrund ihres Gewichts und den Maßen wäre eine gefahrlose Beförderung der E-Scooter nicht möglich. Die meisten Busmodelle hätten nicht genug Platz die Mobilitätshilfen sicher mitzunehmen, es bestehe sonst die Gefahr, die E-Scooter könnten samt Insasse bei harten Bremsungen und Kurven umkippen.

Augsburg – AVV Augsburger Verkehrsverbund

Faltbare E-Scooter können problemlos zusammengeklappt als Handgebäck in die Busse und Trams der Augsburger Stadtwerken mitgenommen werden. Größere, nicht klappbare Elektroroller gelten bei dem Augsburger Stadtwerk als Fahrrad und unterliegen somit den gleichen Regelungen (Stand 2019).

So dürfen die Elektrotretroller nur in bestimmen Straßenbahnmodellen, der Cobino-Straßenbahn und der CityFlex-Straßenbahn, mitgenommen werden. Nur diese Straßenbahntypen bieten genug Platz um die E-Scooter sicher mitnehmen zu können. Der einzige Bustyp in dem die Elektroroller mitreisen dürfen ist der Mercedes Citaro Bus. In den Regionalbussen des Augsburger Verkehrsverbunds ist die Mitnahme auch nicht gestattet. In den Regionalzügen innerhalb des Augsburger Verkehrsbunds gelten die Bestimmungen der deutschen Bahn zur Mitnahme von E-Scooter. Klappbare Modelle werden problemlos als Gepäckstück mitgenommen. Nicht klappbare Modelle sind auch nicht in den Zügen erlaubt.

Außerdem gelten einige weitere Einschränkungen bei der Mitnahme von Scootern. Auf den Eventlinien zum Stadion oder zur Messe dürfen die Elektroscooter nicht mitgenommen werden. An Werktagen dürfen sie nur in den Zeiten von 9 Uhr bis 15 Uhr und erst wieder ab 18.30 Uhr mitgenommen werden, während den Rush-Hour Zeiten müssen die Tretroller draußen bleiben. Am Wochenende und an Feiertagen lassen sie sich hingegen den ganzen Tag mitnehmen. Zudem braucht der Elektrotretroller eine eigene Fahrkarte. In einigen Fahrkarten ist die Mitnahme eines Fahrrads beziehungsweise eines E-Scooters miteingeschlossen. Ansonsten gilt das Zwei-Zonen Kinderticket des AVV für 1,70 Euro als Fahrrad-Tageskarte.

Berlin – Busse und Bahnen des VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg

In der Hauptstadt gehören die Tretroller der Leihanbieter seit ihrer Zulassung zum Straßenbild. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben bereits angekündigt die kleinen E-Roller mit in ihre Mobilitätsapp einbauen zu wollen. Die E-Scooter sollen sich in Zukunft auch über die „Jelbi“ App der Verkehrsbetriebe leihen lassen.

Trotzdem haben die Berliner Verkehrsbetriebe noch keine Regelungen für die Mitnahme von E-Scooter in ihren Bussen, U-Bahnen, Trams und S-Bahnen herausgebracht (Stand 2019). Generell darf der Elektroroller im Nahverkehr keine anderen Fahrgäste stören oder verletzen. Bei Platzmangel in den Rush Hour Zeiten kann das Personal des BVG die Mitnahme von sperrigen Objekten, wie nicht klappbaren E-Scootern, verbieten. Es bleibt abzuwarten, ob der Verkehrsbetrieb durch die hohe Anfrage von Scootern in den Bussen und Bahnen im Laufe des Jahres konkrete Regelungen herausbringt. Wir halten euch auf dem Laufenden.

In Bahnen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg sind die Bestimmungen zur Mitnahme der Elektroroller genauer. Zusammenklappbare E-Scooter und Elektrotretroller mit einem maximalen Felgendurchmesser von 12,5“ gelten als Handgepäck und können unentgeltlich mitgenommen werden (Stand 2019). Jeder Fahrgast darf ein Fahrrad oder in diesem Falle fahrradähnlichen Roller in die S-Bahnen und Regionalzüge mitnehmen. Im Falle, dass Menschen mit Kinderwagen oder Rollstühlen zu steigen wollen, muss der E-Scooter Platz machen. Der Preis für die Mitnahme richtet sich nach der Fahrtenzahl und der Häufigkeit. Für einmalige Fahrten gibt es ein Extra-Fahrradticket an den Schalter zu kaufen. Für Pendler und Vielfahrer lohnen sich die Monatskarten zur Mitnahme. Die Kosten variieren dabei zwischen 9,50 Euro und 22 Euro für das gesamte VBB-Netz.

Die Mobilitätshilfen, die auch als E-Scooter bezeichnet werden, können unter den stimmenden Bedingungen im Nahverkehr der Hauptstadt mitgenommen werden. So müssen die E-Scooter in der Lage sein die Rampen zu den Bussen rückwärts rauffahren zu können und sich im Bus längs der Fahrtrichtung zu positionieren. Ist der Platz für die Mobilitätshilfe belegt oder der Bus überfüllt, kann das Personal die Mitfahrt auf den E-Scootern untersagen. Weitere Infos zu e-Scootern in Berlin.

Bochum – in den Bussen der Bogestra

Die Bogestra in Bochum hat sich bereits für eine deutschlandweite Regelung für die Mitnahme von E-Scootern ausgesprochen. Der Verkehrsbetrieb wolle so die Verwirrung bei den Pendlern und Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs verhindern. Somit gibt es im Bereich der Bogestra noch keine Regelungen zur Mitnahme der Elektrotretroller. Solange die Roller aber keine anderen Fahrgäste stören oder eine Gefahrenquelle darstellen, muss sich bei akuten Fragen direkt bei dem Verkehrsbetrieb erkundigt werden.

Elektromobilitätshilfen, die auch als E-Scooter bezeichnet werden, dürfen in den Bussen der Bogestra nur mitgenommen werden, wenn sie die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllen (Stand 2019). Die gekennzeichneten E-Scooter können mit den Rampen an den vorgeschriebenen Türen der Linienbusse zusteigen. Das Ein- und Ausfahren aus den Bussen muss dabei ohne fremde Hilfe zu bewerkstelligen sein.

Bonn – Der SWB Stadtwerke Bonn Verkehrs

Als eine der ersten Städte in Nordrhein-Westfalen mit Scooter Verleih haben die Stadtwerke Bonn bereits eigene Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern herausgebracht. Dazu plant die SWB die Leihroller des Anbieters TIER mit in ihre Mobilitätsapp einzubauen, um das Angebot zwischen öffentlichem Nahverkehr und Last-Mile-Mobilität perfekt miteinander verknüpfen zu können.

Zusammengefaltet fällt der Elektroroller als Handgebäck gar nicht auf und darf überall mitreingenommen werden. Nicht klappbare E-Scooter gelten bei den Stadtwerken als Fahrrad und brauchen somit ein eigenes Fahrradticket (Stand 2019). Eine große Anzahl an Tickets der Bonner Stadtwerke haben die Mitnahme von einem Fahrrad beziehungsweise in diesem Falle eines E-Scooters mitinbegriffen.

Zu diesen Tickets gehören unteranderem das 24 Stunden Ticket1 und 5 Personen, der MobilPass, das MonatsTicket sowie das Formel9Ticket und das Aktiv60Ticket im Abo. Auch Schüler, Studenten, Azubis und Mitarbeiter großer Firmen haben eine Fahrradmitnahme in ihrem Ticket mitinbegriffen. Bei allen Tickets gilt, dass die E-Scooter an Wochentagen nur ab 19 Uhr mitfahren dürfen. Am Wochenende oder an Feiertagen gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Auf Einzelfahrten wird für den starren E-Scooter ein EinzelTicket der Preisstufe 1b für Kinder und 2a für Erwachsende benötigt. Die Mitnahme kostet somit 3 Euro (Stand 2019).

Zusammengeklappte E-Scooter-Modelle lassen sich als Handgepäck ohne Probleme in die Busse und Bahnen des Verkehrsverbund Rhein-Sieg mitnehmen. In den Bussen werden Elektrotretroller nur mitgenommen, wenn die Platzverhältnisse es zulassen. Brauchen Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer den Platz, muss der E-Scooter den Bus verlassen. Der Fahrer des Elektrorollers hat zudem darauf zu achten die Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht zu gefährden.

Braunschweig – Braunschweiger Verkehrs Gmbh und KVG Braunchweig

Die Braunschweiger Verkehrs GmbH hat noch keine allgemeinen Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern herausgebracht. Während andere Verkehrsbetriebe bereits die Mitnahme von Elektrorollern reguliert haben, gibt es noch keine klaren Anweisungen für die Pendler in Braunschweig. Für klappbare E-Scooter gilt auf jeden Fall eine einfache Mitnahme im zusammengeklappten Zustand als Gepäckstück. Dabei darf der Scooter jedoch die Sicherheit und den Komfort der anderen Fahrgäste nicht gefährden. Ob nicht klappbare Modelle als Fahrrad mitgenommen werden können und somit auch ein eigenes Ticket benötigen, haben die Verkehrsbetriebe noch nicht festgelegt (Stand 2019). Im Zweifelsfall können Sie sich beim Personal erkundigen.

Nur die Mitfahrt von elektrischen Mobilitätshilfen, die auch als E-Scooter bezeichnet werden, ist in der Braunschweiger Verkehrs reguliert. Die E-Scooter müssen vom Hersteller für die Nutzung in Bussen freigegeben sein, gekennzeichnet durch einen Aufkleber auf der Mobilitätshilfe. Die Scooter dürfen auch nur in Bussen mitfahren, die den Anforderungen gerecht werden. Die Haltebucht im Bus muss den Mindestmaßen entsprechen. Das Personal kann aufgrund von Platzmangel die Mitfahrt untersagen.

Die KVG Braunschweig, die die meisten Busse in den umliegenden Gemeinden betreibt, hat auch noch kein Regelwerk zur Mitnahme von E-Scootern herausgebracht. E-Roller, die sich wie Klappfahrräder zusammenfalten lassen, werden unentgeltlich in den Bussen mitgenommen, solange sie die Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht gefährden. Zur Mitnahme von größeren, nicht klappbaren Modellen hat die Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig noch keine Regeln herausgegeben.

Bremen – BSAG Bremer Nahverkehrsmittebetreiber

Der Bremer Nahverkehrsmittelbetreiber BSAG hat neue Regelungen zu E-Scootern erlassen. In Bremen gilt seit dem 1. Juni 2024 ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des VBN und der BSAG. Das betrifft sowohl private E‑Tretroller als auch Leih‑Scooter. Hintergrund ist die vom Verband Deutscher Verkehrsunternehmen empfohlene Sicherheitsmaßnahme, da Lithium‑Ionen‑Akkus von E‑Scootern als Brandrisiko eingestuft werden. Deshalb dürfen E‑Scooter weder in Straßenbahnen noch in Bussen oder Regionalverbindungen des VBN transportiert werden.

Nicht betroffen von diesem Verbot sind hingegen Elektromobile, also größere, meist drei- oder vierrädrige Reha‑ oder Seniorenscooter. Diese fallen in eine andere Kategorie und können – je nach Modell und Abmessungen – weiterhin unter bestimmten Bedingungen mitgenommen werden. Für klassische E‑Tretroller gilt diese Ausnahme jedoch ausdrücklich nicht.

Dortmund – Busse und Bahnen der Dortmunder Stadtwerke DSW21

Die Dortmunder Stadtwerke, die als DSW21 auch die Busse und Bahnen des Nahverkehrs betreiben, haben eine Regelung zu den Elektrotretrollern aufgestellt. In Dortmund gilt ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen Bussen und Stadtbahnen. Das Verbot trat am 1. März 2024 bei den Dortmunder Stadtwerken DSW21 in Kraft. Als Grund nennt das Unternehmen die erheblichen Brand- und Explosionsrisiken der verbauten Lithium‑Ionen‑Akkus. Untersuchungen und Gutachten des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) zeigen, dass brennende Akkus plötzlich und ohne Vorwarnung große Mengen giftiger Rauchgase freisetzen können, was eine Evakuierung in Tunneln oder vollen Fahrzeugen oft unmöglich macht. Das Verbot betrifft alle Arten von E‑Tretrollern, also sowohl private Geräte als auch Leih‑Scooter. Wer dennoch einen E‑Scooter mitführt, muss das Fahrzeug verlassen. Pedelecs/E‑Bikes sind ausdrücklich nicht betroffen, da ihre Akkus strengeren Sicherheitsnormen unterliegen. (Stand 2026).

Dresden – Dresdener Verkehrsbetriebe

Fährräder und andere Fortbewegungsmittel sind bei den Dresdener Verkehrsbetrieben immer willkommen. In Dresden gilt aber – wie in vielen anderen deutschen Städten – ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der DVB. Das Verbot trat am 1. Januar 2024 in Kraft und betrifft private wie auch Leih‑Scooter.

Der Grund ist derselbe wie in Bremen und Dortmund: Lithium‑Ionen‑Akkus von E‑Scootern gelten als hohes Brandrisiko, besonders in Tunneln oder vollen Fahrzeugen. Die Dresdner Verkehrsbetriebe folgen damit der Sicherheits­empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). (Stand 2026).

Essen – Ruhrbahn

Die Mitnahme von E Scootern in der Ruhrbahn ist grundsätzlich erlaubt. Der Verkehrsbetrieb hat jetzt sogar ein sehr innovatives App Konzept gestartet, mit der man neuerdings für eine Routenplanung verschiedene Verkehrsmittel miteinander Kombinieren kann. Siehe Essen

Hamburg – Busse und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes

Der Hamburger Verkehrsverbund hat bereits eindeutige Regelungen zu den neuen Elektrotretrollern herausgebracht. Stand heute (Juni 2026) gilt in Hamburg weiterhin ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen Verkehrsmitteln des HVV. Es gibt keine Anzeichen, dass dieses Verbot aufgehoben oder gelockert wird – im Gegenteil: Die meisten deutschen Verkehrsverbünde halten an den Verboten fest, weil die Sicherheitslage rund um Lithium‑Ionen‑Akkus unverändert kritisch ist.

Frankfurt am Main – Rhein-Main-Verkehrsbund und der Nordhessische Verkehrsbund

Der Verkehrsverbund Frankfurt hat eine Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern in den Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs herausgegeben. In Frankfurt am Main gilt auch im Jahr 2026 weiterhin ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der VGF und im gesamten RMV‑Gebiet. Das Verbot wurde 2024 eingeführt und seitdem nicht gelockert. Es umfasst sowohl private als auch Leih‑Scooter, unabhängig davon, ob sie zusammengeklappt sind oder ob der Akku entfernt wurde. Die Stadt und der Verkehrsverbund folgen damit der bundesweiten Sicherheits­empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, da Lithium‑Ionen‑Akkus von E‑Scootern als erhebliches Brandrisiko gelten und in Tunneln oder vollen Fahrzeugen eine schnelle Evakuierung kaum möglich wäre. Weiterhin erlaubt bleibt hingegen die Mitnahme von Pedelecs/E‑Bikes nach den üblichen Fahrradregeln sowie von Elektromobilen, die technisch anders eingestuft werden und nicht unter das Verbot fallen. Frankfurt reiht sich damit in die große Mehrheit deutscher Städte ein, die ihre Verbote auch 2026 unverändert aufrechterhalten.

Karlsruhe – Karlsruher Verkehrsbund

Eine Regelung zur Mitnahme von Elektrotretrollern gibt es bei dem Verkehrsbetrieb Karlsruhe auch. Der Karlsruher Verkehrsverbund befindet in Absprache mit dem Regierungspräsidium. In Karlsruhe gilt – wie in vielen anderen deutschen Städten – ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des KVV. Das Verbot besteht seit 2024 und ist auch 2026 unverändert in Kraft. Es betrifft sowohl private als auch Leih‑Scooter, unabhängig davon, ob sie zusammengeklappt sind oder ob der Akku entfernt wurde. Der Karlsruher Verkehrsverbund folgt damit der Sicherheits­empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, da Lithium‑Ionen‑Akkus von E‑Scootern als erhebliches Brandrisiko gelten und in Straßenbahnen oder Tunneln eine schnelle Evakuierung kaum möglich wäre. Weiterhin erlaubt bleibt jedoch die Mitnahme von Pedelecs/E‑Bikes nach den üblichen Fahrradregeln sowie von Elektromobilen, die technisch anders eingestuft werden und nicht unter das Verbot fallen. Damit reiht sich Karlsruhe in die große Mehrheit deutscher Städte ein, die ihre E‑Scooter‑Verbote auch 2026 konsequent beibehalten.

Kiel – Kieler Verkehrsbund

Die Kieler Verkehrsgesellschaft hat die Mitnahme von E-Rollern in ihren Bussen, Bahnen und auf ihren Fähren noch nicht geregelt (Stand 2019). Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, zu dem auch der Verkehrsverbund Region Kiel gehört, hat bereits nach der Straßenzulassung für die E-Scooter einige Leitlinien herausgebracht. Klappbare Modelle gelten bei dem Nah SH als Gepäck und werden kostenlos in den Bussen und Bahnen mitgenommen. Für größere Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, gelten im Bereich des Verkehrsbundes die gleichen Mitnahmebestimmungen wie bei Fahrrädern.

Um so einen größeren E-Scooter mitnehmen zu können, braucht der Elektroroller ein eigenes Fahrradticket. Der Preis für eine Fahrradtageskarte liegen bei 4,40 Euro, ab dem 1. August bei 4,50 Euro. Einige der verbundenen Verkehrsbetriebe haben zudem Sperrzeiten für die Mitnahme von Fahrrädern. Hier muss sich vor der Fahrt erkundigt werden, ob die Sperrzeiten auf einen zutreffen.

Köln – Kölner Verkehrs-Betriebe KVB

Die Kölner Verkehrs-Betriebe sehen für klappbare, kleinere Modelle von E-Scootern dies vor: In Köln gilt auch im Jahr 2026 weiterhin ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des KVB‑ und VRS‑Gebiets. Das Verbot wurde 2024 eingeführt und seitdem nicht gelockert. Es umfasst sowohl private als auch Leih‑Scooter, unabhängig davon, ob sie zusammengeklappt sind oder ob der Akku entfernt wurde. Die Kölner Verkehrs‑Betriebe folgen damit der bundesweiten Sicherheits­empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, da Lithium‑Ionen‑Akkus von E‑Scootern als erhebliches Brandrisiko gelten und in Tunneln oder vollen Fahrzeugen eine schnelle Evakuierung kaum möglich wäre. Weiterhin erlaubt bleibt dagegen die Mitnahme von Pedelecs/E‑Bikes nach den üblichen Fahrradregeln sowie von Elektromobilen, die technisch anders eingestuft werden und nicht unter das Verbot fallen. Köln reiht sich damit in die große Mehrheit deutscher Städte ein, die ihre E‑Scooter‑Verbote auch 2026 konsequent beibehalten.

Leipzig – Mitteldeutsche Verkehrsverbund

Um sich auf die Elektrotretroller vorbereiten zu können, haben die Verkehrsbetriebe Leipzig bereit im Juni Vorschriften und Regelungen zur Mitnahme von E-Scooter herausgebracht. In Leipzig gilt auch im Jahr 2026 ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der LVB und im gesamten MDV‑Gebiet. Das Verbot wurde 2024 eingeführt und seitdem nicht gelockert. Es betrifft private wie Leih‑Scooter, unabhängig davon, ob sie zusammengeklappt sind oder ob der Akku entfernt wurde. Die Leipziger Verkehrsbetriebe folgen damit der bundesweiten Sicherheits­empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, da Lithium‑Ionen‑Akkus von E‑Scootern als erhebliches Brandrisiko gelten und in Straßenbahnen oder Tunneln eine schnelle Evakuierung kaum möglich wäre. Weiterhin erlaubt bleibt dagegen die Mitnahme von Pedelecs/E‑Bikes nach den üblichen Fahrradregeln sowie von Elektromobilen, die technisch anders eingestuft werden und nicht unter das Verbot fallen. Leipzig reiht sich damit in die große Mehrheit deutscher Städte ein, die ihre E‑Scooter‑Verbote auch 2026 konsequent beibehalten.

Lübeck – Stadtverkehr Lübeck

Der Stadtverkehr Lübeck arbeitet bereits mit dem schwedischen Sharing Anbieter VOI zusammen. Dennoch haben sie noch keine Vorschriften für die Elektrotretroller in den Bussen und auf den Fähren herausgegeben (Stand 2019).

Der Nahverkehrsbund Schleswig-Holstein hat zur Mitnahme von E-Scootern bereits im Juni Vorgaben herausgebracht. So sollen E-Roller, die sich zusammenklappen lassen, einfach als Handgepäck mit in die Busse und Bahnen mitgenommen werden. Für Elektrotretroller, die sich nicht falten lassen, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Fahrräder. Für eine Fahrt mit Elektroroller muss ein extra Fahrradticket gezogen werden. Der Preis für ein Fahrradtagesticket liegt beim Verkehrsverbund bei 4,40 Euro (Stand 2019). Ab dem 1. August steigt der Preis dann auf 4,50 Euro. Außerdem weist der Nahverkehrsbund darauf hin, dass es bei den einzelnen Verbundpartnern Sperrzeiten für die Mitnahme von Fahrrädern und somit auch von Elektroscootern geben kann.

München – Münchener Rarif- und Verkehrsverbund

Der Münchener Tarif- und Verkehrsbund brachte bereits mit dem Verkaufsstart der E-Scooter in Deutschland eigene Beförderungsbedingungen raus. In München gilt auch im Jahr 2026 weiterhin ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der MVG und im gesamten MVV‑Gebiet. Das Verbot wurde 2024 eingeführt und seitdem nicht gelockert. Es betrifft private wie Leih‑Scooter, unabhängig davon, ob sie zusammengeklappt sind oder ob der Akku entfernt wurde. Die Stadt und die Verkehrsbetriebe folgen damit der bundesweiten Sicherheits­empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, da Lithium‑Ionen‑Akkus von E‑Scootern als erhebliches Brandrisiko gelten und in Tunneln oder vollen Fahrzeugen eine schnelle Evakuierung kaum möglich wäre. Weiterhin erlaubt bleibt dagegen die Mitnahme von Pedelecs/E‑Bikes nach den üblichen Fahrradregeln sowie von Elektromobilen, die technisch anders eingestuft werden und nicht unter das Verbot fallen. München reiht sich damit in die große Mehrheit deutscher Städte ein, die ihre E‑Scooter‑Verbote auch 2026 konsequent beibehalten.

Münster – Stadtwerke Münster

In den Bussen und Bahnen der Stadtwerke Münster können E-Scooter problemlos mitgenommen werden. Die falt- und klappbaren Modell dürfen zusammengeklappt als Gepäck mit in den Nahverkehr. Für E-Roller, die sich nicht klappen lassen und in ihrer Größe eher einem Fahrrad ähneln, muss ein Fahrradticket gezogen werden. Ein Fahrradticket für den Bus kostet bei den Stadtwerken 1,70 Euro, damit die E-Scooter überall mitdürfen.

Die Verkehrsgemeinschaft Münsterland hat noch keine einheitlichen Vorschriften zur Mitnahme von E-Scooter herausgebracht (Stand 2019). Hier müsst ihre euch bei den einzelnen Verkehrsbetrieben erkundigen, wie es bei der Mitnahme der E-Scooter aussieht.

Nürnberg – Nürnberger Verkehrsbetriebe

Die Nürnberger Verkehrsbetriebe haben keine Regelungen, die das Mitnehmen von Elektroscootern in den Bussen und Bahnen verbietet. Wenn sich die E-Roller zusammenklappen und falten lassen, können sie als Gepäck mitgenommen werden (Stand 2019).

Nicht mitgenommen werden in den Bussen und Straßenbahnen der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg elektrische Mobilitätshilfe, die auch als E-Scooter bezeichnet werden. Damit beeinträchtigte Personen trotzdem den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, bietet die Aktiengesellschaft ein Spezialfahrzeug an, dass bei Bedarf gerufen werden kann.

Stuttgart – Stuttgarter Straßenbahn AG

Die Stuttgarter Straßenbahn AG hat Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern herausgebracht. In Stuttgart gilt auch im Jahr 2026 weiterhin ein vollständiges Mitnahmeverbot für E‑Scooter (E‑Tretroller) in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des VVS und der SSB. Das Verbot wurde 2024 eingeführt und seitdem nicht gelockert. Es betrifft private wie Leih‑Scooter, unabhängig davon, ob sie zusammengeklappt sind oder ob der Akku entfernt wurde. Die Stuttgarter Verkehrsbetriebe folgen damit der bundesweiten Sicherheits­empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen, da Lithium‑Ionen‑Akkus von E‑Scootern als erhebliches Brandrisiko gelten und in Tunneln oder vollen Fahrzeugen eine schnelle Evakuierung kaum möglich wäre. Weiterhin erlaubt bleibt dagegen die Mitnahme von Pedelecs/E‑Bikes nach den üblichen Fahrradregeln sowie von Elektromobilen, die technisch anders eingestuft werden und nicht unter das Verbot fallen. Stuttgart reiht sich damit in die große Mehrheit deutscher Städte ein, die ihre E‑Scooter‑Verbote auch 2026 konsequent beibehalten.

Weitere Regelungen für Hannover (Üstra), Dortmund, Essen und anderen Regionen:

Die Regeln für die Mitnahme von E-Scootern in Deutschland werden auch durch verschiedene Gesetze der Länder geregelt:

Norddeutschland: Niedersachsen, Schleswig Holstein, Hamburg und Bremen

Der Nahverkehrsverband Schleswig-Holstein und der Verkehrsverbund Hamburg nehmen Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, als Fahrrad in den Regionalbahnen und Bussen mit. Bei dem Bremer Verkehrsbetrieb BSAG gibt es für nicht klappbare Modelle noch keine Regelungen. Auch die Kieler Verkehrsgesellschaft und der Stadtverkehr Lübeck haben noch keine verbindlichen Regeln zur Mitnahme von Elektroscootern herausgegeben. Verboten sind die E-Scooter in den Bahnen des Verkehrsverbunds Bremen/ Niedersachsen: Da für die Elektroroller eine Versicherungspflicht herrscht, nimmt sie der Verkehrsbund nicht mit.

Westdeutschland: Rheinland Pfalz, Hessen

Im Ruhrgebiet und entlang des Rheins versucht der Aachener Verkehrsverbund zusammen mit anderen Verbünden, wie der Bogestra aus Bochum, den Stadtwerken Bonn und der Kölner Verkehrs-Betriebe, gemeinsame Regelungen für die Mitnahme von E-Roller zu erstellen. Auch der Rhein-Ruhr und der Rhein-Sieg-Verkehrsverbund haben noch keine Vorschriften herausgeben. Die Stadtwerke Münster und die Verkehrsgemeinschaft Münsterland haben sich zu dem Thema auch noch nicht geäußert. Der Verkehrsverbund Frankfurt wartet die ersten Monate mit den Elektrorollern erst ab, bevor sie Regelungen treffen.

Ostdeutschland: Berlin, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Brandenburg

Die Verkehrsbetriebe Leipzig haben schon im Juni erste Vorgaben für die E-Scooter herausgegeben. Die Dresdener Verkehrsbetriebe werten die E-Roller als Sache und verlangen ein Extra-Ticket. Ähnlich sieht es der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg: Für sie gelten die Elektrotretroller unter bestimmten Bedingungen als Fahrrad. An diesen Vorgaben will sich auch der Mitteldeutsche Verkehrsbund orientieren. Die Berliner Verkehrsbetriebe hingegen haben noch keine Vorschriften erlassen.

Süddeutschland: Bayern, Baden Württemberg, Saarland

Die Augsburger Stadtwerke haben bereits strenge Vorschriften für die Mitnahme der Tretroller herausgeben. Anders als die Nürnberger Verkehrsbetriebe und die Stuttgart Straßenbahn AG, die sich noch nicht zu dem Thema geäußert haben. Der Münchener Tarif- und Verkehrsbund verbietet E-Scooter Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, in seinen Bussen und Bahnen fürs erste komplett. Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart lässt E-Roller dagegen zeitweise sogar kostenlos in den Bahnen mitfahren.

12 Kommentare

  • So ein Artikel sollte nur Online bleiben, wenn die Angaben auch aktuell gehalten werden. Exemplarisch: die Angaben zu Bremen sind seit langem falsch (auch schon seit vor der letzten Bearbeitung im Februar). Die BSAG hat spätestens mit der Aktualisierung der Beförderungsbedingungen am 01.01.2026 die Mitnahme von ERollern untersagt. Im Artikel ist weiterhin fälschlicherweise zu lesen, dass es noch keine Entscheidung dazu gibt.

    • A

      Wir haben der Aktualisierung der Beförderungsbedingungen am 01.01.2026 nicht entnommen, das es deutschlandweit so ist, sondern verstanden das es darauf ankommt welche AGBs der einzelne Beförderer regional bestimmt. Hast du andere Informationen?

  • Das ist eine Diskriminierung!!! Verbot von E Scootern, also doch lieber mit Auto!

  • Mir wurde vom Busfahrer in Erfurt gesagt das E Scooter nicht transportiert werden dürfen
    Das wollte ich genau wissen und bekam von den Erfurter Verkehrsbetrieben die Antwort das es so ist .
    Ich fahre in ganz Deutschland herum (dienstlich) und das war jetzt das zweite mal immer in Thüringen
    Nirgendwo ist mir das passiert warum kann sich ein Betrieb so quer stellen.
    Der Scooter wiegt ca 13Kg und ist zusammen klappbar.

  • Kann ich mit dem 49€Ticket einen E-Roller mit Sitz kostenlos überall hin, mitnehmen?

    • E Scooter mit Sitz lassen sich ja meist nicht zusammenklappen und können von da her auch schlecht als Koffer zählen. Da müsstest Du ein Extra Ticket, wie für ein Fahrrad lösen. Es sei denn du kannst den E Scooter zusammenfalten.

  • Gabriel Preller

    Mir wurde ein mitfahren im Bus (Apolda nach Jena, Thüringen, DE) mit einem 12Kg schweren und Klappbaren E-Scooter untersagt. Begründung dessen soll eine Vorschrift sein bei der sich auf das dazugehörige Versicherungskennzeichen berufen wurde, laut Busfahrer ,,Es dürfen nur Roller transportiert werden die NICHT über ein Kennzeichen verfügen, da sonst im Schadensfall Versicherungsrechtliche Schwierigkeiten auf den jeweiligen Verkehrsbetrieb zukommen´´. Es gäbe seitdem es diese E-Scooter gibt dafür eine solche Regelung, welche aber auch auf anfrage mir niemand zeigen oder per mail zukommen lassen kann. Nun die Frage an der Geschichte ist ob es so eine Vorschrift gibt, wenn ja wo ?

    ich fahre seit über einem Jahr diese Strecke mit dem E-Scooter und habe mittlerweile schon die absurdesten Dinge gehört ,,Wegen Explosionsgefahr´´ , ,,Er würde zu viel Platz einnehmen´´ etc.
    aber online findet man immer nur die Bestimmungen, die sie auch auf ihrer Website schildern.

    • Genau so habe ich es schon zweimal in Thüringen erlebt in ganz Deutschland sons noch keine Probleme gehabt
      Bin zweimal in der Woche überall mit Auto Bus und Bahn in D unterwegs

  • Sedlmayr Matthias

    AM 4.4 2022 10:12 msste ich den Bus von Meersburgersrasse /Unteruhldingen Richtungwieder verlassen weil ich eine zusammengeklappten E Roller dabei hatte.Der übereifrige Busfahrer meinte es sei gesetzlich verboten einen E Roller im Bus mitzu führen.?????

    • es kommt auch ganz darauf an mit welchem Verkehrsbetrieb du gefahren bist. Es gibt regionale Öffis, die eine Mitnahme nicht gestatten

      • Sedlmayr Matthias

        Mit einem Bus der DB

        • Auf Community.bahn.de ist zu lesen, das E-Tretroller grundsätzlich in Bus und Bahn mitgenommen werden dürfen. Sie müssen aber zusammenklappbar sein.

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