Die Unfallbilanz mit E Scootern ist nicht gerade gering. Die Fahrer sind meist jung, wohnen in dicht besiedelten Gegenden und fahren oft nachts und gerne auch mal beschwipst n ach Hause. Allein im letzten Jahr wurden über 5.000 Vorfälle registriert. Jetzt soll das Haftungsrecht geändert werden.
Unfallursache Alkohol und falsche Straßennutzung
Obwohl die Promillegrenze bei einem E Scooter die gleiche ist wie beim Autofahren, passieren doch die meisten Unfälle unter dem Einfluss von Alkohol oder weil die Fahrer nicht auf den für sie erlaubten Wegen fahren. Denn der Gehweg ist für E Scooter tabu. Zwar sind fast 40 % der Unfälle so genannte Allein-Unfälle, bei denen keine weitere Partei geschädigt wurde, aber bei den restlichen 60 % gibt es ein Haftungsproblem trotz Versicherungspflicht.
Aktuelles Haftungsrecht bei einem E Scooter Unfall
Wer mit einem Auto unterwegs ist, gefährdet laut Gesetz seine Mitmenschen allein durch die Tatsache, dass er mit dem Kraftfahrzeug im Verkehr umherfährt. Deshalb gibt es hier die Gefährdungshaftung. Das ist eine Schadensersatzpflicht, die kein Verschulden voraussetzt, sondern darauf beruht, dass der Ersatzpflichtige bei einer erlaubten Tätigkeit unvermeidlich eine gewisse Gefährdung seiner Umgebung herbeiführt. Wird bei dem Betrieb eines Kraftfahrzeugs ein Mensch getötet, der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist der Halter verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
Passiert ein Unfall mit einem Fahrzeug, das maximal 20 km/h fährt, sind weder der Fahrer noch der Halter des Elektromobils für entstandene Schäden haftbar. Das besagt eine Regelung des Haftungsrechtes. Lediglich wenn explizit eine Schuld oder eine Teilschuld nachgewiesen werden kann, können sie bei einem Verkehrsunfall haftbar gemacht werden. Doch nicht nur bei den wendigen E Scootern ist das der Fall, sondern auch bei anderen Fahrzeugen wie Krankenfahrstühlen bzw. Seniorenroller.
Haftungsrecht für E Scooter nicht zeitgemäß
Experten finden diese Regelung nicht zeitgemäß, weshalb sie rechtzeitig zum 60. Verkehrsgerichtstages eine Änderung durchsetzen wollen, die sich besser an der momentanen Verkehrsentwicklung orientiere. Man dürfe keinen Unterschied mehr zwischen Fahrzeugen machen, die langsamer oder schneller als 20 Kilometer in der Stunde fahren. Am Verkehrsgerichtstag treffen sich die wichtigsten Köpfe zum Thema Verkehrssicherheit und Verkehrsrecht in Deutschland.
Es wurde bereits in Berufung auf die Gefährdungshaftung gegen die Haftpflichtversicherung eines E Scooter-Besitzers geklagt, bei der der Kläger der Ansicht war, dass ein E-Scooter trotz Geschwindigkeitsbegrenzung ein besonders verkehrsgefährdendes Fahrzeug sei. Sein Fahrzeug wurde nachts von einem E Scooter beschädigt, der Schadensverursacher konnte nicht ermittelt werden. Das Amtsgericht Frankfurt am Main wies die Klage ab.