Abwrackprämie, Umweltbonus und Innovationsprämie. Diese Terminologie hört man immer wieder, wenn es darum geht, sein altes Auto zu verschrotten und sich stattdessen ein Elektrofahrzeug zuzulegen. Aber gibt es auch eine Förderung für Lastenroller bzw. E Lastenscooter?
Im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von E-Lastenfahrrädern sind Investitionen in E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger für den fahrradgebundenen Lastenverkehr förderfähig. Was Lastenroller angeht, hängt es vom Bundesland ab, ob eine Förderung möglich ist. Aber der Reihe nach.
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Förderung für Lastenfahrräder
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhr, kurz BAFA, fördert die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Antragsberechtigt für eine Förderung sind aber nur private Unternehmen, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen, Körperschaften, Anstalten des öffentlichen Rechts und rechtsfähige Vereine und Verbände. Privatpersonen gehen dabei leer aus.
In manchen Städten werden private Lastenräder dennoch gefördert. So gibt es beispielsweise im Rahmen des „Masterplan 100 % Klimaschutz Mainz“ für Ökostromkunden der Mainzer Stadtwerke eine Förderprämie für den Ankauf eines privaten oder gewerblichen E-Lastenrades.
Im Rahmen des Förderprogramms „München emobil“ fördert die Landeshauptstadt ebenfalls private Cargobikes mit Elektro-Antrieb.
Förderung für Lastenroller
Ein Lastenroller ist nichts anderes, als ein E Roller mit Transportmöglichkeiten. Insofern gibt es für solche Fahrzeuge ebenfalls eine Förderung bzw. einen Zuschuss. Die Angebote variieren je nach Wohnort. Wer in München lebt, kann sich glücklich schätzen. Hier gibt es bislang die höchste Prämie für Elektro Roller. Ansässige Interessenten können folgendermaßen profitieren, wenn sie einen Elektroroller kaufen:
- Die Abwrackprämie für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor liegt bei 500 bis 1.000 Euro.
- Alle E-Fahrzeuge, E-Roller inklusive, können eine 25 %ige Förderung des Nettopreises erhalten. Die Höhe des Zuschusses ist gedeckelt. Für die Elektro Roller gibt es einen Maximalbetrag von bis zu 1.000 Euro.
- Wer seinen E-Roller zudem mit Ökostrom betankt, erhält einen Zuschuss von 200 bis 500 Euro obendrein.
- Für jedes geförderte Fahrzeuge ist eine Haltedauer von 36 Monaten zwingend vorgeschrieben.
Voraussetzung ist jedoch, dass der Wohnsitz oder Firmensitz des Antragstellers im Stadtgebiet München liegt, und der Zuschuss beantragt wird, bevor der Elektroroller gekauft wird. Eine Doppelförderung mit Förderprogrammen des Bundes oder des Landes ist ausgeschlossen.
1 Kommentar zu „So erhält man eine Förderung für seinen Lastenroller“
Hallo.
Wo kann man in Berlin eine Förderung eines E-Lastenscooters beantragen?