Elektroroller Förderung nicht mehr lange möglich

förderung und zuschuss
Noch gibt es Elektroroller Förderung

Bislang hattest du die Möglichkeit, eine Elektroroller Förderung zu erhalten, wenn es sich dabei um ein Modell handelte, dass mit 45 km/h Spitzengeschwindigkeit unterwegs war. Ein neuer Gesetzesentwurf soll dies nun ändern. Noch hast Du Zeit den Zuschuss zu erhalten.

THG-Quote durch freiwillige Zulassung

Für einen Elektroroller brauchst du eigentlich keine offizielle Zulassung, sondern nur ein Versicherungskennzeichen. Es gibt aber die Option, das Fahrzeug freiwillig und ganz amtlich bei der Zulassungsstelle anzumelden. Statt dem Versicherungskennzeichens bekommst du dann ein normales Nummernschild und die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2. Und weil die Verordnung zur THG-Förderung besagt, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 des reinen Batterieelektrofahrzeugs als Nachweis genügt, um die THG-Quote zu beantragen, kannst du dann dein CO2-Zertifikat verkaufen und von einer jährlichen Ausschüttung profitieren, die dir viel Geld sparen bzw. einbringen kann.

Neues Gesetzt will Elektroroller Förderung streichen

Nun hat die Bundesregierung das THG-Gesetz geändert. Damit würde auch die Förderung für solch zulassungsfreien Fahrzeuge wegfallen. Davon betroffen sind nicht nur E-Kleinstfahrzeuge und S-Pedelecs, sondern auch Elektroroller. Die Möglichkeit, Anträge für eine Förderung der Elektroroller zu stellen, endet, sobald die Verabschiedung im Kabinett erfolgt ist und diese Änderung im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde. Ab diesem Stichtag tritt die neue Regelung in Kraft, und es können keine Anträge für Roller mehr beim Umweltbundesamt eingereicht werden, die von der Änderung betroffen sind.

Schnelles Handeln erforderlich, um eine Elektroroller Förderung zu erhalten

Wenn du von der Elektroroller Förderung profitieren willst, solltest du schnell handeln und direkt einen Termin bei der Zulassungsstelle ausmachen. Dort benötigst du eine KBA-Bescheinigung, eine elektronische Versicherungsbestätigung von einer Versicherung deiner Wahl, deinen Personalausweis, die Rechnung oder den Kaufvertrag von dem Elektroroller, die Bescheinigung von TÜV oder DEKRA, die besagt, dass du normales Kennzeichen plus ausreichender Beleuchtung an deinem Fahrzeug anbringen kannst, ein Foto der Rahmennummer, ein Foto des Typenschildes mit Baujahr und Seriennummer und das einstige Versicherungskennzeichen, das bei der Zulassungsstelle verbleibt. Die Kosten für die Anmeldung belaufen sich auf ca. 60 Euro.

Fazit: Elektroroller Förderung nicht mehr lange möglich

Zwar wollen der THG-Bundesverband und der ADAC verhindern, dass das neue Gesetz zur Geltung kommt, ob das erfolgreich ist, bleibt jedoch abzuwarten. Wir raten dir daher, schnell einen Termin zu vereinbaren und deine Elektroroller Förderung zu beantragen, so lange das noch möglich ist.

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Heute

ab 1.699 €

Achtung!