Was ist, wenn man mit dem E Scooter in einer Polizeikontrolle angehalten wird?

Bussgeld e scooter

Wer mit seinem E Scooter in eine Polizeikontrolle gerät, muss nichts befürchten, wenn sich an die Regeln gehalten wurde. Folgendes gilt zu beachten.

Zwar ist es Voraussetzung, eine Betriebserlaubnis und eine Haftpflichtversicherung zu haben, aber die Unterlagen müssen nicht mitgeführt werden. Am E Scooter muss jedoch eine gültige Versicherungsplakette, eine Fahrzeugidentifikationsnummer und ein Fabrikschild angebracht sein. Auf dem Fabrikschild muss der Fahrzeugtyp „Elektrokleinstfahrzeug“ stehen, die maximale Geschwindigkeit des E Scooters und die Nummer der Betriebserlaubnis.

Wo darf ich mit dem E Scooter fahren?

Mit einem E-Scooter dürft ihr nur auf Radwegen, Fahrradstraßen sowie Radfahrstreifen unterwegs sein. Gibt es diese nicht, darf auf der Fahrbahn gefahren werden. Die Nutzung auf Gehwegen ist selbst mit ausgeschaltetem Motor verboten. Eine Ausnahme gibt es aber. Es gibt sogenannte E Scooter Schilder (viereckiges weißes Schild mit E Scooter Symbol), die besondere Wege oder Plätze ausweisen, die für diese Fahrzeuge frei gegeben sind.

Darf ich einen E-Scooter unter Einfluss von Alkohol und Drogen fahren?

Wenn ihr mit dem E Scooter in eine Polizeikontrolle geratet, weil ihr zuvor Schlangenlinien gefahren seid, wird es teuer. Denn rechtlich gesehen sind E Scooter Kraftfahrzeuge, weshalb hier die gleichen Promillegrenzen gelten wie beim Auto. Wer mit 0,5 Promille oder mehr unterwegs ist oder unter dem Einfluss von Drogen steht, muss mit einem Bußgeld von 500 Euro und einem Monat Fahrverbot für alle Kraftfahrzeuge rechnen.

Seid ihr ab 0,3 Promille nicht mehr in der Lage, mit dem E Scooter am Straßenverkehr teilzunehmen, könnt ihr euch auch strafbar machen. Für Fahrer unter 21 Jahren und Leute, die noch in der Probezeit sind, gilt die Null-Promille-Grenze.

Immer schön an die Vorschriften der StVO halten

Im Straßenverkehr gilt das Gebot der ständigen Vorsicht und der gegenseitigen Rücksichtnahme. Neben den Vorschriften der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung – es dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur E Scooter mit Straßenzulassung fahren – gelten beim Fahren die Vorschriften der StVO. Zuwiderhandlungen stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Verwarngeldern sanktioniert werden. Eine Helmpflicht gibt es bei einem E Scooter keine und auch ein Führerschein wird nicht benötigt. Es ist nicht gestattet, eine zweite Person auf dem E Scooter zu transportieren und auf dem Trittbrett haben nur eure Füße was zu suchen und keine Gegenstände. Es dürfen nur Leute ab einem Alter von 14 Jahren mit dem Gefährt unterwegs sein. Wer mit einem getunten E Scooter unterwegs ist, kriegt ebenfalls Ärger.

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