Elektroroller Petition: 60 Km/h statt 45 Km/h Höchstgeschwindigkeit

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Elektroroller bis 45 km/h

Ein Elektroroller ist eigentlich eine feine Sache. Emissionslos und geräuscharm bringen sie dich durch dein urbanes Leben, während du dank Strombetrieb an den teuren Tankstellen vorbeifahren kannst. Da diese Fahrzeuge aber nicht so schnell unterwegs sind, wie sich das viele wünschen, gab es jetzt eine Elektroroller Petition: 60 Km/h statt der 45 Km/h Elektroroller Höchstgeschwindigkeit wurden darin gefordert.

Über 50.000 Unterschriften für schnellere Elektroroller

Begonnen hat die Elektroroller Petition Anfang des Jahres 2023. Initiiert wurde sie von dem SIP Scootershop aus Bayern. Um einen Antrag im Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages einzureichen, mussten 50.000 Stimmen zusammenkommen. Es scheint, als würde nicht nur der Laden in Landsberg am Lech für eine höhere Geschwindigkeit bei den E-Rollern plädieren, sondern viele andere Fahrer. Auf 52.155 Unterschriften kam man letztendlich.

Der Antrag lautet wie folgt: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Kleinkrafträder mit bis zu 50 ccm Hubraum bzw. bei E-Scooter bis zu einer maximalen Dauernennleistung von 4 KW (6 PS), die mit dem im Führerschein der Klasse B integrierten Führerschein der Klasse AM geführt werden dürfen, von 45 km/h auf 60km/h anzuheben.“

60 Km/h Höchstgeschwindigkeit für Elektroroller sinnvoll

Die Argumente für eine schnellere Höchstgeschwindigkeit machen durchaus Sinn. Denn mit einem 45 km/h E-Roller im Stadtverkehr mitschwimmen zu wollen, ist schlichtweg nicht möglich. So werden die Kleinkrafträder bzw. e-Mopeds schnell zum Verkehrshindernis, denn in vielen Fällen sind die anderen Verkehrsteilnehmer mit 60 km/h unterwegs. Autofahrer werden durch die Elektroroller ausgebremst und werden von schnelleren Fahrzeugen überholt oder gar geschnitten.

Chancen für erfolgreiche Elektroroller Petition eher gering

Die Einführung der reduzierten Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern auf 50 km/h im Jahr 2002 war das Ergebnis eines Kompromisses innerhalb der Europäischen Union. Vor dieser Regelung gab es in sieben von zwölf EU-Staaten bereits ein Tempolimit von 45 km/h für Kleinkrafträder. Lediglich drei Länder, zu denen Deutschland und Österreich gehörten, erlaubten den Zweirädern eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Um eine Vereinheitlichung der Vorschriften innerhalb der EU zu erreichen, wurde beschlossen, die 45 km/h-Regelung als allgemeine Norm einzuführen. Dies bedeutete, dass Kleinkrafträder in allen EU-Ländern eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten durften.

Wer nun hofft, dass eine mögliche Erhöhung der Höchstgeschwindigkeit von Kleinkrafträdern auf 60 km/h automatisch bedeutet, dass sie auf Schnellstraßen und Autobahnen zugelassen wären, der irrt. In den meisten EU-Staaten gibt es nämlich Beschränkungen, die sich nach dem Hubraum der Zweiräder richten, unabhängig von ihrer Geschwindigkeit.

Fazit: Elektroroller Petition: 60 Km/h statt 45 Km/h

Die Wahrscheinlichkeit, dass Deutschland sich trotz der Petition gegen einheitliche Regeln und Standards für den Verkehr in der EU entscheiden wird, stufen wir als eher gering ein.




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