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E Ecooter steuerlich absetzen – Elektroroller als Dienstfahrzeug von der Steuer absetzbar

Egret X
Egret X

E Scooter und Elektroroller sind umweltfreundliche Fortbewegungsmittel, die auch bei Arbeitnehmern und Freiberuflern immer mehr Anklang finden. Ob man den E Scooter steuerlich absetzen kann und auch der Elektroroller als Dienstfahrzeug von der Steuer absetzbar ist, haben wir für euch recherchiert.

Grundsätzlich ist ein E Scooter steuerlich absetzbar, wenn er als Firmenfahrzeug benutzt wird. Ob auf dem Dienstgelände oder um als Freiberufler zur Arbeit zu kommen, spielt dabei keine Rolle. Wenn der Elektroroller mehr als 800 Euro kostet, kann er aber nicht als einmalige Betriebsausgabe abgesetzt werden, da er über der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter liegt. Er muss dann über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Weil das Gesetz hier noch nicht up to date ist und keine Informationen zur durchschnittlichen Nutzungszeit angibt, wird bislang der 7-jährige Nutzungszeitraum von einem Motorroller herangezogen.

E Scooter Leasing absetzen

Auch ein geleaster Elektroroller ist als Firmenfahrzeug von der Steuer absetzbar. Gehört der E-Scooter zum Betriebsvermögen, können Selbständige und Freiberufler alle damit verbundenen Kosten wie Wartung, Reparaturen und Ersatzteile als Betriebsausgaben geltend gemacht werden.

Die E Scooter Privatnutzung für Unternehmen ist steuerpflichtig. Geldwerter Vorteil heißt das, wenn man das Fahrzeug privat nutzen will. Früher wurde dafür pauschal 0,5 % des Brutto-Listenpreises, analog zum Dienstwagen, veranschlagt. Seit Anfang 2020 wurde der Bemessungswert weiter gesenkt, man muss also lediglich noch 0,25 % des Brutto-Listenpreises versteuern. Will ein Mitarbeiter das Fahrzeug später vom Arbeitgeber kaufen, geht das beispielsweise per Gehaltsumwandlung oder Lohnerhöhung. Wird ein Elektroroller nicht nur beruflich, sondern auch privat genutzt, sollten die Fahrten in einem Fahrtenbuch aufgezeichnet werden. 

Finanzierung absetzbar

Ein neuer E-Scooter kann über den Hersteller finanziert werden. Hier besteht zum einen die Möglichkeit, den Elektroroller zu leasen oder man kann sich für eine Ratenfinanzierung entscheiden. Auch die Finanzierung über die eigene Bank, bei der ein Kredit aufgenommen werden kann, ist möglich. Kosten, die im Rahmen einer E Scooter-Finanzierung entstehen, können nur steuerlich abgesetzt werden, wenn diese betrieblich bedingt sind. Man muss also beweisen, dass man den Elektroroller zum Ausüben der beruflichen Tätigkeit braucht. Ist man im Berufsfeld eines Lieferdienstes tätig oder arbeitet im Außendienst, ist der Nachweis sicher kein Problem. Wird das Fahrzeug nur auf den Weg von der Wohnung zum Büro genutzt, lassen sich die Kosten der Elektroroller Finanzierung nicht absetzen.

KFZ Versicherung von der Steuer absetzen

Wer selbstständig ist, kann sowohl die Kosten für die Haftpflicht- als auch für die Teilkaskoversicherung für den E-Scooter von der Steuer absetzen und das Fahrzeug, je nach Höhe vom Kaufpreis, unter den Betriebskosten in seiner Steuererklärung verbuchen. Jedoch müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Halter des Elektroroller muss über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen und gleichzeitig auch der Versicherungsnehmer des Fahrzeugs sein. Für Arbeitnehmer gilt, dass sie nur die Kosten für die E Scooter Haftpflichtversicherung steuerlich geltend machen können, nicht aber die Kosten für eine Teilkaskoversicherung.

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