In Deutschland brauchen E Scooter bis 20 Km/h eine Straßenzulassung um am öffentlichen Verkehr teilnehmen zu können oder versichert zu werden. Dafür gibt es vom Hersteller beim Kauf eine ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis), die Ihr mit dem Kauf geliefert bekommt. E Scooter über 20 km/h müssen einzeln bei der Zulassungsstelle angemeldet werden. Wichtig: E Scooter ohne Straßenzulassung nach StVZO dürfen nicht im öffentlichen Verkehr fahren!
In Deutschland müssen E Scooter für die Teilnahme im öffentlichen Straßenverkehr versichert sein. Ihr könnt die E Scooter Versicherung online für zum Beispiel 20 – 30 Euro p. Jahr abschließen und bekommt von der Versicherungsgesellschaft eine Kennzeichenplakette, die Ihr nur hinten auf das Fahrzeug kleben braucht.
E Scooter bis 20 km/h müssen auf Radwegen fahren und wenn die nicht vorhanden sind, dürftt Ihr auf Straßen ausweichen. Auf Gehwegen, in Fußgängerzonen und öffentlichen Plätzen dürft Ihr nicht fahren, außer es steht dort ein Hinweisschild (viereckig weiß, mit einem E Scooter drauf) der die Nutzung frei gibt. Für das Fahren gelten fast die gleichen Verhaltensregeln, wie beim Rad: Fahrt mit einem Elektroscooter möglichst rechts, nicht freihändig, nicht zu zweit und zeigt bei einer Fahrtrichtungsänderung diese durch Handzeichen oder vorhandenen Blinker an.
E-Roller.com hat inzwischen zu über 103 E Scooter Marken Testberichte veröffentlicht. Zu den bekanntesten Marken gehören zweifelsfrei Ninebot und Xiaomi. Das liegt daran, das diese massenhaft über Discounter verkauft werden. Nicht immer stimmt hier die Leistung und der Kundensupport. Es gibt inzwischen eine Reihe von deutschen E Scooter Marken wie ePowerfun, Egret, Moovi (s.o.) die neben top Technik auch guten Kundenservice bieten. Ebenso erfreut sich hierzulande die Schweizer Marken VMAX (s.o.) über ebenso top Bewertungen großer Beliebtheit. Das Thema Kundesupport und Ersatzteilservice spielte in unserem diesjährigen Testbericht eine wichtige Rolle.
Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Sie können Ihre Auswahl jederzeit unter Einstellungen widerrufen oder anpassen.
Nur essenzielle Cookies akzeptieren
Wenn Sie unter 16 Jahre alt sind und Ihre Zustimmung zu freiwilligen Diensten geben möchten, müssen Sie Ihre Erziehungsberechtigten um Erlaubnis bitten. Wir verwenden Cookies und andere Technologien auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern. Personenbezogene Daten können verarbeitet werden (z. B. IP-Adressen), z. B. für personalisierte Anzeigen und Inhalte oder Anzeigen- und Inhaltsmessung. Weitere Informationen über die Verwendung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Einwilligung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.