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E Scooter absetzen – Leitfaden für Selbständige, Privatkauf & Unternehmen

veröffentlicht: 29.12.2025

zuletzt aktualisiert: 29.12.2025

E Scooter absetzen - ein Leidfaden

Selbständige, Unternehmen und sogar Privatpersonen können jetzt steuerliche Vorteile mitzunehmen. Doch wann lässt sich ein E‑Scooter eigentlich absetzen? Welche Regeln gelten für den Privatkauf, welche für betriebliche Nutzung, und wo lauern typische Stolperfallen? Dieser Leitfaden bringt Klarheit in die steuerlichen Möglichkeiten rund um den E‑Scooter und zeigt, wie du das Maximum aus Anschaffung, Nutzung und laufenden Kosten herausholst.

Absetzen bzw. Abschreiben – Der feine Unterschied

Obwohl sie oft synonym verwendet werden, bedeuten sie im Detail etwas anderes:

  • Absetzen: Das ist der Oberbegriff. Er bedeutet einfach, dass die Kosten (oder ein Teil davon) das zu versteuernde Einkommen mindern.
  • Abschreiben: Das ist die Methode. Da ein E-Scooter ein langlebiges Wirtschaftsgut ist, darf man meistens nicht den gesamten Kaufpreis sofort im Jahr des Kaufs absetzen, sondern muss die Kosten über die Nutzungsdauer verteilen (meistens 6 bis 7 Jahre laut AfA-Tabelle).

Wann ist was relevant?

SituationTypischer BegriffSteuerliche Einordnung
ArbeitnehmerE-Scooter absetzenMeist als Werbungskosten (wenn für den Arbeitsweg genutzt).
SelbstständigeE-Scooter abschreibenAls Betriebsausgabe über die Nutzungsdauer verteilt.
Geringwertige GüterSofort absetzenWenn der Scooter netto weniger als 800 € (bzw. 952 € inkl. MwSt.) kostet, kann er oft im selben Jahr voll abgeschrieben werden.

Wer kann E Scooter absetzen?

Grundsätzlich kann fast jeder, der Steuern zahlt, einen E-Scooter absetzen – vorausgesetzt, das Fahrzeug wird für berufliche Zwecke genutzt. Dabei wird jedoch strikt unterschieden, ob du angestellt oder selbstständig bist.

Hier ist die Übersicht, wer wie profitieren kann:

1. Arbeitnehmer (Angestellte)

Als Angestellte(r) kannst du den E-Scooter als Werbungskosten geltend machen. Hier gibt es zwei Wege:

  • Die Pendlerpauschale (einfachster Weg): Du kannst für jeden Arbeitstag, an dem du mit dem E-Scooter zur Arbeit fährst, 0,30 € pro Entfernungskilometer (einfache Strecke) ansetzen. Das gilt unabhängig davon, ob du den Scooter selbst gekauft hast oder wie teuer er war.
  • Anschaffungskosten: Wenn du den Scooter fast ausschließlich für die Arbeit nutzt (z. B. für Fahrten zwischen verschiedenen Einsatzorten), kannst du den Kaufpreis absetzen.
    • Liegt der Preis unter 952 € (inkl. MwSt.), kannst du ihn sofort im Jahr des Kaufs voll absetzen.
    • Ist er teurer, musst du die Kosten über die Nutzungsdauer (in der Regel 7 Jahre) verteilen.

2. Selbstständige und Unternehmer

Hier wird der E-Scooter als Betriebsausgabe behandelt.

  • Voraussetzung: Du musst nachweisen, dass du den Scooter zu mindestens 10 % betrieblich nutzt (z. B. Fahrten zu Kunden, zur Post oder ins Büro).
  • Abschreibung: Kostet der Scooter netto weniger als 800 €, gilt er als geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) und kann sofort voll abgezogen werden. Kostet er mehr, wird er über 7 Jahre linear abgeschrieben.
  • Laufende Kosten: Versicherung, Strom (Laden) und Reparaturen sind ebenfalls Betriebsausgaben.

3. Sonderfall: Dienst-E-Scooter vom Chef

Wenn dein Arbeitgeber dir einen E-Scooter zur Verfügung stellt (auch zur privaten Nutzung), profitierst du von der sogenannten 0,25%-Regelung (ähnlich wie beim E-Auto):

  • Da E-Scooter als Kraftfahrzeuge gelten, muss der „geldwerte Vorteil“ versteuert werden.
  • Dank staatlicher Förderung musst du aber oft nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat als fiktives Einkommen versteuern. Bei einem 800-Euro-Scooter sind das nur 2 Euro im Monat – extrem günstig.

Wer kann ihn NICHT absetzen?

  • Reine Privatnutzer: Wenn du den Scooter nur in deiner Freizeit nutzt, um zum Bäcker oder in den Park zu fahren, lässt sich steuerlich nichts machen.
  • Studenten/Schüler: Nur absetzbar, wenn der Scooter für Fahrten zur Uni/Ausbildungsstätte (Zweitstudium/Fortbildung) genutzt wird und tatsächlich Steuern gezahlt werden, von denen die Kosten abgezogen werden können.

Wichtig: Behalte beim Kauf unbedingt die Rechnung und den Nachweis über die Versicherung (Haftpflichtplakette), falls das Finanzamt nachfragt.

Abschreibungsmöglichkeiten für Selsbtsändige und Private

E Scooter absetzen im Überblick

A) Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)

  • Wenn der Kaufpreis unter der GWG‑Grenze liegt (aktuell 800 € netto),
  • dann kannst du den Scooter sofort im Jahr der Anschaffung komplett abschreiben.

B) Reguläre Abschreibung über Nutzungsdauer

  • Liegt der Preis über der GWG‑Grenze,
  • wird der Scooter über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben (typisch 3–5 Jahre, je nach Ansatz).

C) Sammelposten (Poolabschreibung)

  • Für Anschaffungen zwischen 250 € und 1.000 € netto kannst du alternativ einen Sammelposten über 5 Jahre bilden.

Laufende Kosten sofort absetzbar

Folgende Ausgaben gelten als sofortige Betriebsausgaben:

  • Laden / Stromkosten
  • Reparaturen
  • Wartung
  • Zubehör, wenn nicht selbst GWG

4. Sonderabschreibung für E‑Fahrzeuge (seit Juli 2025)

Für Unternehmen gibt es eine neue Regelung:

  • Bis zu 75 % der Anschaffungskosten können im ersten Jahr abgeschrieben werden,
  • wenn der E‑Scooter als Elektrofahrzeug gilt und die Voraussetzungen erfüllt sind.

Das macht E‑Scooter steuerlich besonders attraktiv.

5. Privatnutzung

Wenn der Scooter auch privat genutzt wird, gelten ähnliche Regeln wie beim Dienstwagen:

  • Entweder Fahrtenbuch,
  • oder 1‑%-Regelung (falls als Dienstfahrzeug überlassen)

Fazit zum E Scooter absetzen

Sobald der E-Scooter für den Arbeitsweg oder Dienstfahrten genutzt wird, beteiligt sich das Finanzamt an den Kosten – man muss lediglich darauf achten, ob die Pauschale oder die tatsächlichen Kosten (Abschreibung) im individuellen Fall mehr bringt.

Für Arbeitnehmer: Am einfachsten ist die Nutzung der Pendlerpauschale (0,30 € pro km). Wer den Scooter fast nur beruflich nutzt, kann die Anschaffungskosten über 7 Jahre abschreiben – bei Kosten unter 952 € (inkl. MwSt.) sogar sofort im Jahr des Kaufs.

Für Selbstständige: Der E-Scooter ist eine vollwertige Betriebsausgabe. Anschaffung, Versicherung, Strom und Reparaturen mindern direkt den Gewinn.

Der „Geheimtipp“ Dienst-Scooter: Die 0,25%-Regelung macht den E-Scooter als Benefit vom Arbeitgeber extrem attraktiv. Für oft weniger als 1 € Netto-Belastung pro Monat kann man ein hochwertiges Fahrzeug privat nutzen und kostenlos im Betrieb laden.

Ist E Scooter Leasing absetzbar?

Ja, das Leasing eines E-Scooters ist steuerlich absetzbar, sofern er beruflich genutzt wird. Die Regeln ähneln denen eines Dienstwagens oder E-Bikes, hängen aber davon ab, ob du selbstständig oder angestellt bist.

Hier ist die Übersicht:

1. Für Selbstständige und Unternehmer

Wenn du den E-Scooter least, sind die monatlichen Leasingraten als Betriebsausgaben voll absetzbar.

  • Vorteil gegenüber Kauf: Du musst nicht über 7 Jahre abschreiben, sondern ziehst die Raten direkt in dem Monat ab, in dem sie anfallen.
  • Weitere Kosten: Auch Sonderzahlungen zu Beginn des Leasings sowie Kosten für Versicherung, Strom und Reparaturen sind sofort absetzbar.
  • Privatnutzung: Da der E-Scooter rechtlich als Elektrofahrzeug gilt, musst du für die private Nutzung nur 0,25 % des Bruttolistenpreises pro Monat versteuern.

2. Für Arbeitnehmer (Dienst-Scooter)

Hier läuft das E Scooter Leasing meist über den Arbeitgeber (oft als „Job-Scooter“ per Gehaltsumwandlung):

  • Gehaltsumwandlung: Ein Teil deines Bruttogehalts wird direkt für die Leasingrate einbehalten. Dadurch sinkt dein steuerpflichtiges Einkommen, und du zahlst weniger Steuern und Sozialabgaben.
  • 0,25%-Regel: Auch hier versteuerst du die private Nutzung pauschal mit 0,25 % des Listenpreises. Das ist oft deutlich günstiger, als den Scooter privat zu kaufen oder zu leasen.

3. Privat geleast und beruflich genutzt?

Wenn du privat einen E-Scooter least und diesen für den Weg zur Arbeit nutzt, kannst du die Leasingraten nicht direkt als Werbungskosten absetzen.

  • In diesem Fall nutzt du stattdessen die Pendlerpauschale (0,30 € pro Entfernungskilometer).
  • Nur wenn du den Scooter für Dienstreisen nutzt (z. B. Fahrt zu einem Kunden), könntest du theoretisch die tatsächlichen anteiligen Kosten (inkl. Leasingrate) geltend machen – das ist jedoch bürokratisch aufwendig, da du ein Fahrtenbuch oder genaue Nachweise führen müsstest.

Zusammenfassung

Wer?Was ist absetzbar?Besonderheit
SelbstständigeKomplette Leasingrate + laufende KostenGeringer Privatanteil (0,25%)
Angestellte (Job-Scooter)Leasingrate via GehaltsumwandlungErsparnis bei Steuer & Sozialabgaben
Angestellte (Privat-Leasing)Nur Pendlerpauschale (0,30 €/km)Leasingrate selbst ist nicht absetzbar

Was ist steuerlich besser? Leasing oder Kauf?

Was ist steuerlich besser – E Scooter Kauf oder Leasing?

Das hängt stark von deiner beruflichen Situation ab. „Besser“ ist hier oft eine Frage der Liquidität und wie schnell du den Steuervorteil in der Tasche haben willst.

Hier ist der direkte Vergleich:

1. Für Selbstständige: Der Liquiditäts-Check

Als Selbstständiger hast du beim E-Scooter (meist Preise zwischen 600 € und 1.500 €) zwei Wege:

  • Kauf (Abschreibung):
    • Bis 800 € netto (952 € brutto): Du kannst den Scooter als Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) sofort im ersten Jahr zu 100 % absetzen. Das ist steuerlich unschlagbar, da du den kompletten Betrag direkt gegen deinen Gewinn rechnest.
    • Über 800 € netto: Du musst ihn über 7 Jahre (AfA-Tabelle) abschreiben. Das bedeutet bei einem 1.400 € Scooter nur 200 € Steuerabzug pro Jahr. Das „bremst“ deinen Steuervorteil enorm aus.
  • Leasing:
    • Die monatlichen Leasingraten sind sofort und in voller Höhe Betriebsausgaben.
    • Vorteil: Auch wenn der Scooter teuer ist, ziehst du die Kosten viel schneller ab als über die 7-jährige Abschreibung beim Kauf. Zudem schont es dein Erspartes (Liquidität).

Fazit für Selbstständige: Kostet der Scooter unter 800 € netto? Kauf. Kostet er deutlich mehr? Leasing ist steuerlich oft attraktiver, weil du die Kosten schneller geltend machst.


2. Für Angestellte: Das „Dienstrad-Prinzip“

Hier gewinnt das Leasing via Arbeitgeber (Gehaltsumwandlung) fast immer.

  • Privater Kauf: Du kannst nur die Pendlerpauschale (30 Cent pro km) ansetzen. Die Anschaffungskosten von z. B. 1.000 € sind dein Privatvergnügen.
  • Leasing über Chef (Job-Scooter):
    • Die Leasingrate wird von deinem Brutto-Gehalt abgezogen. Du sparst also Lohnsteuer und Sozialabgaben (ca. 30–40 % Ersparnis gegenüber dem Privatkauf).
    • Du musst nur 0,25 % des Listenpreises als geldwerten Vorteil versteuern (bei einem 1.000 € Scooter sind das lächerliche 2,50 € im Monat).

Fazit für Angestellte: Wenn dein Arbeitgeber es anbietet, ist das Leasing (Gehaltsumwandlung) finanziell deutlich besser als der Kauf.


Zusammenfassender Überblick

KriteriumKaufLeasing
Steuer-EffektLangsam (7 Jahre AfA), außer bei GWG (< 800 € netto).Sofort (Raten sind direkt absetzbar).
LiquiditätHohe Einmalzahlung.Kleine monatliche Beträge.
EigentumGehört dir sofort.Gehört der Leasingfirma (Rückgabe/Kauf am Ende).
Beste Wahl für…Günstige E-Scooter (GWG-Grenze).Teure Modelle oder als Firmen-Benefit.

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veröffentlicht von:

Christian