Ob die Krankenkasse einen Senioren Roller bezuschusst ist fallabhängig. Manchmal wird der gesamte E-Scooter für Senioren bezahlt, in anderen Fällen gibt es nur einen Zuschuss. Jetzt hat ein Gericht entschieden.
Allgemein steht ein Zuschuss in Abhängigkeit zu mehreren Faktoren, die ein Antragsteller erfüllen muss: Ist die Gehfähigkeit stark eingeschränkt ist, ist die Person in der Lage, das Elektromobil zu bedienen und unterzubringen und wird eingeschränkte Mobilität gefördert. Dann wird entschieden, ob ein motorisierter bzw. elektrischer Krankenfahrstuhl oder ein sogenannter Senioren Scooter sinnvoll ist.
Muss eine Krankenkasse die Seniorenmobile bezahlen?
Zur Frage, ob eine Krankenkasse auch Seniorenmobile bezahlen muss, hat sich jetzt ein Gericht geäußert. Ein gehbehinderter Mann hatte zu diesem Vorgang geklagt. Er beantragte bei seiner Krankenkasse einen Zuschuss zum Kauf eines klappbaren Senioren Roller mit Sattel. Er begründete den Kauf unter anderem damit, das er das Gerät mit auf Urlaubs- und auf Busreisen nehmen könne und der Roller im Vergleich zu einem Rollstuhl besser in sein Auto passt. Die Krankenkasse lehnte den Antrag ab und der Mann klagte vor Gericht.
Klage wurde abgewiesen
In der Urteilsbegründung heißt es, ein Elektroroller sei trotz Sitz kein Rollstuhlersatz, auch wenn einfacher zu transportieren sei. Das Gerät ist kein Hilfsmittel der Gesetzlichen Krankenversicherung, sondern ein Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens. Demnach kommt es darauf an, ob ein Gerät für die Bedürfnisse von Kranken und Behinderten konstruiert worden sei. Und das ist bei einem Elektroroller nicht grundsätzlich der Fall. Die Klage wurde also abgewiesen (© dpa-infocom). Gehbehinderte oder Menschen mit Bewegungseinschränkungen müssen aber dennoch nicht grundsätzlich damit rechnen, das auch ihr Antrag bei der Krankenkasse abgewiesen wird. Oft gilt auch hier die Einzelfallentscheidung. Allgemein schränken zwar Sozialgerichte und Krankenkassen das Argument der Wiederherstellung des Gehvermögens auf die Mobilität im örtlichen Nahbereich ein, aber im Rahmen der Einzelfallentscheidungen machen die meisten Krankenkassen eine Ausnahme. Zum Beispiel, wenn Schwergewichtigkeit oder spezifische Erkrankungen vorliegen, kann ein leistungsstärkeres Elektromobil für Senioren bezuschusst werden. Zur Klärung eines Bedarfsfalles wird empfohlen, zunächst den Hausarzt zu konsultieren. Dieser kann im ersten Schritt bescheinigen, dass die Notwendigkeit für ein Elektromobil besteht. Kontaktieren Sie dann die Krankenkasse an und fragen nach, in welcher Höhe der Zuschuss erfolgt und kaufen dann das Senioren Elektro-Fahrzeug.
1 Kommentar zu „Gericht urteilt über Krankenkassenzuschuss für Senioren Roller“
ich verzichtete der Umwelt zu liebe auf mein Auto in der Stadt und holte mir für ständige Wege zum Arzt, einkaufen und Teilhabe am täglichen Leben für viel Geld (meine gesamten Ersparnisse) über 2000€ mein kleines E-Tryke. kurz nach Ablauf der Garantiezeit gingen die Batterien kaputt. Ersatz würde mich jetzt mindestens 400€ kosten, die ich nicht habe. und was mache ich nun? da hört also für gehandicapte Menschen ab 65 das selbstständige Leben wieder langsam auf und man ist wieder auf andere Hilfen abgewiesen wird allein gelassen!