Seitdem im Juni 2019 die neue Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge in Kraft getreten ist, sind in vielen großen Städten in Deutschland die e-Scooter nicht mehr wegzudenken. Wer im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte sich im Vorfeld informieren, an welche Regeln man sich zu halten hat, sonst können ordentliche Strafen und Bußgelder auf einen zukommen.
In unserem Ratgeber e-scooter mit Straßenzulassung haben wir die wichtigsten Verhaltensregeln im Straßenverkehr für Sie zusammengefasst!
Der Bußgeldkatalog für e-Scooter lässt sich wie folgt unterteilen:
- Bußgeld für e-Scooter Fahrer
- Rotlichtverstoß mit dem e-Scooter
- Alkohol beim E-Scooter fahren
- In der Probezeit betrunken e-Scooter fahren
Bußgeld für e-Scooter Fahrer
Hier beginnt der Bußgeldkatalog für e-Scooter mit allgemeinen Vergehen, wie z.B.:
- fehlende Ausstattungen,
- jegliche Behinderungen / Gefährdungen im Straßenverkehr,
- Fahren ohne ABE oder Versicherungsschutz
Für fehlende Ausstattung zahlt man zwischen 15-20€, wenn beispielsweise eine Klingel oder die Beleuchtung fehlt. Denn in der eKFV wird genausten festgelegt, wie ein e-Scooter ausgestattet sein muss, um auf öffentlichen Straßen fahren zu dürfen!
Für die Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer, z.B. durch das Fahren auf Gehwegen legt man schnell bis zu 100€ auf den Tisch.
Ist man ohne Versicherungsschutz unterwegs zahlt man 40€ Bußgeld und fährt man sogar ohne Straßenzulassung sind es 70€.
Im übrigen gelten die Straßenverkehrsvorschriften und Bußgelder auch für sogenannte Senioren Roller bzw. Elektromobile für Rentner.
Rotlichtverstoß mit dem e-Scooter
Wenn man mit einem e-Scooter eine rote Ampel überfährt, kann der Spaß richtig teuer werden. Wir starten bei 60€ und 1 Punkt, beim einfachen Überfahren einer roten Ampel. Ist die Ampel länger als 1 Sekunde rot, sind es mindestens 100€ Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg, entsteht dabei ein Sachschaden liegt die Strafe bei 180€ und 1 Punkt.
Alkohol am Steuer eines e-Scooters
Es ist bekannt, dass Alkohol am Steuer nur in sehr geringen Mengen erlaubt ist. So auch bei dem Fahren von e-Scootern. Bei einem Promillewerte ab 0,5 drohen 500€ Bußgeld, 2 Punkte in Flensburg und sogar 1 Monat Fahrverbot! Wird man wiederholt erwischt verdoppelt sich die Geldstrafe, man bekommt 2 Punkte und das Fahrverbot erhöht sich auf 3 Monate. Beim dritten Mal kommen noch mal 500€ oben drauf (also insgesamt 1500€ Geldstrafe!), Punkte und Fahrverbot bleiben gleich.
Verursacht man jedoch in irgendeiner Art und Weise einen Unfall oder wird durch Ausfallerscheinungen auffällig, drohen schon ab 0,3 Promille 3 Monate Fahrverbot und eventuell sogar eine Freiheitsstrafe, mit kompletter Entziehung der Fahrerlaubnis.
Alkohol in der Probezeit
Auch hier gilt, wer in der Probezeit auffällig wird, dem drohen hohe Bußgelder bis hin zur Freiheitsstrafe mit Entziehung der Fahrerlaubnis. Ist man also unter 21 oder noch in der Probezeit darf man nur brav mit 0,0 Promille e-Scooter fahren – wer sich nicht dran hält kassiert ein Bußgeld von mindestens 250€ und einen Punkt in Flensburg.
Der e-Scooter Bußgeldkatalog im Detail
Fazit:
Sich bei der Benutzung eines e-Scooters Strafbar zu machen ist teuer und kann schnell zu ernsthaften Konsequenzen führen. Also nehmen Sie lieber Rücksicht aufeinander und fahren ordnungsgemäß – ist ja auch eigentlich gar nicht so schwer.
1 Kommentar zu „Der neue Bußgeldkatalog für e-Scooter“
sehr spannend – vielen Dank für die Übersicht