Wer mit einem Seniorenroller liebäugelt, hat sicher schon einmal davon gehört, dass die Krankenkasse die Kosten solcher Fahrzeuge übernimmt. Schnell ist die Wahl auf einen windschnittigen Senioren Scooter mit 25 km/h gefallen, doch dann kommt der Brief der Krankenkasse. Mit einer Absage. Warum?
Auch wenn viele Modelle von Eco Engels und Co als Seniorenmobile betitelt werden, sind sie keine Krankenstühle in dem Sinne. Denn mit einem Krankenstuhl ist man verkehrsrechtlich ein Fußgänger. Und Fußgänger sind langsam, so wie auch der Seniorenroller, der unter diese Rubrik fällt. Damit das Senioren Elektromobil von der Krankenkasse bezahlt wird, muss der Seniorenroller also auf 6 km/h gedrosselt sein. In einigen Fällen werden auch kraftvollere Elektromobile bis 15 km/h gefördert.
Wohnt der Antragsteller beispielsweise auf dem Land und muss eine längere Strecke zum Arzt oder Einkaufen zurücklegen, besteht diese Option. Daher sollte man im Vorfeld mit der Krankenkasse sprechen, um zu sehen, was im Einzelfall möglich ist. Damit der Seniorenroller über die Krankenkasse förderfähig ist, muss er den Anforderungen an ein Hilfsmittel nach §33 SGB V entsprechen.
Gibt es einen Zuschuss durch die Krankenkasse?
Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Seniorenroller über die Krankenkasse besteht nur, wenn dieser eine Behinderung ausgleichen kann oder dabei hilft, sie vorzubeugen. Das entscheidet der Arzt. Lehnt die Krankenkasse den Antrag für Seniorenroller ab, kann man Einspruch einlegen.
Wird das Elektromobil genehmigt, gibt es von der Krankenkasse einen Zuschuss in Form einer Mietpauschale. Somit ist der Seniorenroller lediglich eine Leihgabe auf Zeit. Wie hoch der Zuschuss für den Seniorenroller ist, variiert je nach Krankenkasse. Es besteht kein Anspruch auf ein Neufahrzeug. Die Kasse kann genauso gut auf ein gebrauchtes E-Mobil mit Hilfsmittelnummer verweisen. Ist der Zeitraum der Leihgabe abgelaufen, wird man vom Sanitätshaus kontaktiert. Besteht weiterhin Bedarf, kümmert sich die Krankenkasse um alles weitere. Eine Haftpflicht Versicherung für E Roller bezahlt auf jeden Fall der Fahrer selbst.
In vereinzelten Fällen ist es aber doch möglich, sich ein Elektromobil seiner Wahl selbst anzuschaffen und sich die Mietpauschale für den Seniorenroller von der Krankenkasse auszahlen zu lassen. Der Versicherer zahlt diese einmalig aus und spart sich dadurch die Kosten für die Wiederversorgung mit dem Hilfsmittel. Ob die Krankenkasse kulant ist, lässt sich nur in einem Gespräch herausfinden. Aber wer nicht wagt, der nicht gewinnt.
3 Kommentare zu „Seniorenroller über die Krankenkasse?“
Ich wurde auch letztens vom Sanitätshaus kontaktiert. Wie ihr sagt, kümmert sich dann das Krankenhaus um alles Weitere. Das wurde mir dann auch so beim Sanitätshaus gesagt.
auch wenn Krankenkasse zahlen würde, bitte genau überlegen ob kaud nötig! folgendes ist mir passiert: ich habe mir ein tryke über Channel 21 von rolektro, das 25 V.2, vor etwas über zwei Jahren gekauft. angepriesen wurde es als wartungsfrei! als erstes ging das Ladegerät kaputt. während der Garantie bekam ich Ersatz. nachdem nun vom Ende der Garantiezeit in 04/22 5 Monate vergangen sind verabschiedeten sich die Batterien, derer 5 Stück. Kinderkrankheiten dieses Modells erklärte mir mein Mechaniker, immer nach dem Garantieende, er hat jetzt mit meinem 5 E-mobile stehen. kosten für Ersatzakkus steigen täglich, mittlerweile sind es 400€ für 5 benötigte zuzüglich Versand. und die halten wohl auch wieder ca 2 Jahre. kann ich mir als Rentnerin nicht leisten, kann somit wieder nicht mehr am Leben draussen teilnehmen! was mache ich wenn ich mit dem tryke zum Arzt fahren, aber nicht mehr zurück komme, weil sich der Akku gerade mal wieder zur endgültigen Aufgabe entschieden hat? und keine kulanz von rolektro.de und Soletek.de! wegen des Krieges ist Lieferung sogar unsicher! Das ist nicht mehr Wertarbeit Made in Germany!
Danke für diesen Beitrag über Seniorenroller und ob es für diese einen Zuschuss der Krankenkasse gibt. Wir suchen derzeit nach einem Hilfsmittel zur Mobilisation für unsere Großmutter. Guter Hinweis, dass der Fahrer eine Haftpflicht Versicherung für E Roller auf jeden Fall bezahlt.