Eine Versicherung für Elektromobile ist eine äußerst sinnvolle Sache. Denn selbst wer stets umsichtig fährt, kann schnell in einen Unfall verwickelt werden oder ihn gar selbst verursachen. Damit die Beteiligten nicht auf immensen Summen sitzenbleiben, gibt es Versicherungen für Elektromobile.
Haftpflichtversicherung reicht bei Fahrzeugen bis 6 km/h
Ob ein Elektromobil versichert werden muss, hängt in erster Linie von der möglichen Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs ab. Handelt es sich um ein Seniorenmobil, dessen Tempo 6 km/h nicht überschreitet, entfällt eine separate Versicherungspflicht. Hier reicht die normale Haftpflichtversicherung aus, wenn mal was passiert.
Man sollte nach der Anschaffung eines solchen Fahrzeugs jedoch seine Versicherung kontaktieren und diese darüber informieren, dass man nun im Besitz eines solchen Modells ist. Am besten schriftlich bestätigen lassen, dass das Elektromobil in den Haftpflichtvertrag mit aufgenommen wurde, dann kann nichts schiefgehen.
Fahrzeug-Haftpflichtversicherung für schnellere Elektromobile
Kommt der Elektro Roller auf eine höhere Geschwindigkeit, ist eine Haftpflichtversicherung für Fahrzeuge zwingend nötig. Sie deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Als Nachweis einer bestehenden Versicherung dient ein Mofa Kennzeichen, das gut sichtbar am Heck des Elektromobils angebracht werden muss. Das Versicherungskennzeichen gilt jeweils vom 1. März bis Ende Februar des Folgejahres und wird jährlich erneuert. Die jährlichen Beiträge belaufen sich je nach Versicherungsunternehmen auf ca. 60 bis 70 Euro.
4 Kommentare
Barbara Mädel
Ich habe von der Barmer ein elektromobil am 21.6.23 erhalten.Ist 6 hkm schnell. Kann ich bei Ihnen
eine Versicherung abschließen. Und welche wäre geeignet
Willi
Wir haben hier Infos zur E Scooter Versicherung
Dietrich Schneider
Vielen Dank für diesen Beitrag zum Thema Versicherungen. Interessant, dass man seine Versicherung darüber informieren sollte, dass man in Besitz eines Elektromobils ist. Ich werde direkt mein Versicherungsbüro kontaktieren.
Jörg Nolte
Unfallbedingte Eigenschäden sind nicht durch die Teilkasko sondern durch die Vollkasko abgesichert.
Die Teilkaskoversicherung sichert u.a. das Diebstahlrisiko und den Zusammenstoß mit Tieren ab.
mfg Jörg Nolte