Wenn du mit einem E Scooter unterwegs sein willst, solltest du dich an gewissen Regeln halten, was das Fahren betrifft. Denn in Deutschland darfst du das Elektromobil nicht überall nutzen. Wir sagen dir, ob du deinen Flitzer auf dem Gehweg, dem Radweg oder der Straße verwenden darfst.
E Scooter auf dem Gehweg fahren
Mit einem E Scooter auf dem Gehweg zu fahren ist erst einmal nicht erlaubt. Auch Fußgängerzonen sind für Elektroscooter tabu. Allerdings gibt es auch Ausnahmen in manchen Kommunen, in denen spezielle Gehwege für den E Scooter-Verkehr freigegeben sind. Hier können die Regelungen von Stadt zu Stadt unterschiedlich sein. Wir raten dir deshalb, genau auf die Beschilderung zu achten und vor Ort zu prüfen, wie das in deiner Umgebung aussieht. Achte hierbei auf ein Verkehrszeichen, auf dem du ein Icon mit E-Roller und Kabel siehst, unter dem „frei“ steht.
Wenn das Fahren auf dem Fußweg, wie in den meisten Fällen, nicht erlaubt ist, kann dich das ein Bußgeld in Höhe von 55 Euro kosten. Verhinderst du dabei andere Verkehrsteilnehmer, wird es sogar noch teurer. Dann musst du mit einer Strafe von 70 bis 100 Euro rechnen, wenn man dich dabei erwischt.
E Scooter auf dem Radweg fahren
Du darfst mit deinem E Scooter auf Radwegen fahren, sofern es einen gibt. Das beinhaltet auch Radfahrstreifen und Fahrradstraßen. Natürlich wird von dir erwartet, dass du alle Verkehrsregeln beachtest. So dürfen E Scooter-Fahrer beispielsweise nicht nebeneinander fahren und müssen, wie beim Fahrradfahren auch, beim Abbiegen Handzeichen geben. Alternativ gibt es auch Modelle mit Blinker. Vergisst du es, das Abbiegen anzuzeigen, kann dich das 10 Euro kosten.
E Scooter auf der Straße fahren
Wenn kein Radweg vorhanden ist, darfst du mit deinem E Scooter auf der Straße fahren, sofern es eine Straße ist, die eine Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h erlaubt. Hier gilt, dass du dich an die gleichen Verkehrsregeln wie Autofahrer halten solltest. An der Ampel wird angehalten, beim Abbiegen geblinkt. In Einbahnstraßen darfst du dich nur in die erlaubte Fahrtrichtung bewegen. Selbst wenn es sich um eine breite Straße handelt, ist es nicht erlaubt, dass du mit anderen E Scooter-Fahrern nebeneinander fährst.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass du deinen E Scooter hier fahren / nicht fahren darfst:
- E Scooter auf dem Gehweg: nein, nur in Ausnahmefällen
- E Scooter auf dem Radweg: ja
- E Scooter auf der Straße: wenn kein Radweg vorhanden ist
Gemäß der „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr“ muss dein E-Scooter zugelassen und versichert sein, wenn du in der Öffentlichkeit damit unterwegs sein willst. Ist das nicht der Fall, kannst du das Fahrzeug nur auf privatem Grund nutzen. Auch wenn dein Elektro Scooter schneller ist als 25 km/h, hat er im Straßenverkehr nichts verloren.
Schnellere E Scooter fahren
Ausnahmen gibt es auch hier. Wenn es sich um einen E Scooter handelt, der zur Kategorie L1e gehört und der über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) für E Scooter verfügt, darfst du diesen ab einem Alter von 15 Jahre fahren, wenn du die notwendige Prüfbescheinigung für Mofas und Leicht-Mofas erhalten hast. Laut der Straßenverkehrsordnung dürfen E Mofas auch auf Radwegen fahren. Das gilt aber nur für Radwege, die außerorts liegen. Innerorts kann ein Zusatzschild das Fahren auf dem Radweg erlauben. Auf dem Schild ist dann der Schriftzug „Mofa frei“ zu lesen. Diese Regelungen gelten für E-Mofas mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h.