In einigen Städten wurde jetzt von bestimmten Verkehrsbetrieben die Mitnahme von E Scooter untersagt. Die perfekte Kombination aus E Scooter und Öffi’s für die urbane Mobilität soll gefährlich sein. Doch stützt man sich nur auf ein Gutachten der Hochbahn Hamburg. Dieses ist allerdings umstritten und wird aktuell heiß diskutiert. Wenn Pendler mit E Scootern in diesen Städten die Busse ausgeschlossen werden, dann werden wohl die Verkehrsbetriebe neue gewonnen Kunden wieder verlieren!
Einige Verkehrsunternehmen gegen Mitnahme von E Scootern
Aufgrund des Risikos von Explosionen und Bränden plädiert der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) für ein Verbot der Mitnahme von E-Scootern in öffentlichen Verkehrsmitteln. Dieses Anliegen begründet der VDV mit den geringen Sicherheitsstandards der verwendeten Lithium-Ionen-Akkus, die ein gesteigertes Risiko für Brände sowie die Freisetzung gesundheitsschädlicher Rauchgase bergen. In Städten wie London, Barcelona und Madrid gab es bereits Fälle von Bränden und Explosionen, die durch E-Scooter in Fahrzeugen des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) verursacht wurden. Laut VDV könnte sich ein ähnliches Szenario auch in Deutschland ereignen.
Nordrhein-Westfalen Verbot ab 1. März
Ab dem 1. März ist in Nordrhein-Westfalen, gestützt auf der Empfehlung des VDV, ein Verbot für die Mitnahme von E-Scootern in Kraft getreten. In den fünf größten Städten des Bundeslandes dürfen Fahrgäste in den kommunalen Verkehrsbetrieben keine E-Tretroller mehr in Bussen und Bahnen befördern. Betroffen sind die KVB in Köln, die Rheinbahn in Düsseldorf, die DSW21 in Dortmund, die Ruhrbahn in Essen und die DVG in Duisburg. Weitere Verbote für die Mitnahme von E-Scootern im öffentlichen Nahverkehr sind geplant. Die Wuppertaler Stadtwerke beabsichtigen, ein solches Verbot ab dem 18. März umzusetzen. Die Bogestra in Bochum hat ein Verbot für den 1. April angekündigt. Ebenso wird die Münchner Verkehrsgesellschaft (MVG) die Mitnahme von Elektro-Tretrollern in U-Bahnen, Trambahnen, Bussen sowie in U-Bahnhöfen künftig untersagen, gültig ab dem 2. April, dem Dienstag nach Ostern.
Hamburger Hochbahn für E-Scooter-Verbot
In anderen deutschen Städten, wie Hamburg, ist das Mitnahmeverbot für E-Scooter bereits in Kraft. Ein von der Hamburger Hochbahn beauftragtes Gutachten hat ergeben, dass das Risiko gesundheitlicher Schäden durch Rauchentwicklung für Fahrgäste im Hamburger U-Bahn-System, das durch viele Tunnelstrecken und abgegrenzte Wagons gekennzeichnet ist, zu hoch ist. Dies begründet die Entscheidung, E-Scooter aus Sicherheitsgründen nicht in der U-Bahn zu erlauben. Die Tretroller wurden bereits im Sommer 2023 aus ihren Zügen ausschlossen. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen empfiehlt, ein solches Verbot deutschlandweit umzusetzen.
Was sagt der Automobilclub dazu?
ADAC-Fachleute bestätigen, dass die Sicherheit aller Personen Vorrang hat. Obwohl das Risiko eines explosionsartigen Akku-Brandes als eher gering eingeschätzt wird, kann eine unkontrollierte und rasche Rauchentwicklung im Falle eines solchen Brandes Gesundheitsschäden für die Passagiere von Bussen und Bahnen verursachen. Leider führt die praktische Umsetzung dieses Verbots dazu, dass private E-Scooter als Mittel für die erste und letzte Meile im Anschluss an den öffentlichen Verkehr weniger nutzbar werden.
Warum werden die Verbote kontrovers diskutiert?
Noch werden die Mitnahmeregeln nur in einigen Städten kommen, aber sie werden jetzt schon kontrovers diskutiert. Kritiker sagen, das sich alle Verkehrsbetriebe die ein Mitnahmeverbot aussprechen kein eigenes Gutachten erstellen lassen und sich ausschließlich auf das der Hamburger Hochbahn stützen. Es geht dabei um folgende Punkte:
In den zusammenfassenden Empfehlungen der Hamburger Hochbahn AG zur Mitnahme von Elektrokleinstfahrzuegen heißt es:
„Bisher wurden in Deutschland keine Brandereignisse mit Elektrokleinstfahrzeugen in Fahrzeugen oder Gebäuden des ÖPNV festgestellt“
und „Die im Vergleich hohe Anzahl von mehreren 100 Brandfällen in den USA lassen vermuten, das es dort noch keine einheitlichen Vorgaben für die eingesetzten Akkus und Ladegeräte gibt und deshalb die Brände möglicherweise durch minderwertige Bauteile in diesen Baugruppen ausgelöst wurden.“
In Deutschland hingegen dürfen ausschließlich E Scooter mit einer vom Kraftfahrzeug Bundesamt ausgestellten ABE (Allgemeinen Betriebserlaubnis) am öffentlichen Verkehr teilnehmen! Die Hamburger Hochbahn schreibt weiter in dem Gutachten dazu:
„Die in Deutschland nach Bauart zugelassenen Elektrokleinstfahrzeuge unterliegen spezifischen Normen und Sicherheitsvorschriften. Die erhöhte Gefahr einer Brandentstehung während des Ladevorgangs ist im ÖPNV nicht gegeben.“
Ok, wenn es um das Laden der E Scooter in Bus und Bahn geht, dann kann man das ja verbieten. Und einige werden jetzt zu Recht sagen, das eigentlich niemand seinen E Scooter in einem Bus auflädt. Die Brandvorfälle in Spanien und Großbritannien seien eben auch mit E Scootern ohne ABE entstanden.
Wir denken, das ganze könnte sich für die betroffenen Verkehrsbetriebe als Bumerang erweisen, wenn nun Pendler mit E Scooter in Zukunft ihre Busse und Stadtbahnen meiden werden.
Unser Video zum Verbot von E Scooter in ÖVPN in Bus und Bahn
Petition 'Gegen das Verbot der Mitnahme von eScootern bei vielen öffentlichen Verkehrsbetrieben!
Auf Change.org ist bereits eine Petition gegen das Verbot gestartet worden. Darin heißt es: „Das aktuelle Verbot der Mitnahme von eScootern in öffentlichen Verkehrsmitteln bei immer mehr Verkehrsbetrieben, behindert diese positive Entwicklung. Der genannte Grund der latenten Brandgefahr ist für Deutschland, mit seiner Regelung der ABE durch das KBA, in keinem Fall belegbar. Es zwingt Menschen dazu, auf weniger umweltfreundliche Alternativen zurückzugreifen oder ihre Reisepläne ganz aufzugeben. Wir fordern daher eine Änderung dieser Regelung: Erlauben Sie die Mitnahme von eScooters in öffentlichen Verkehrsmitteln! Unterschreiben Sie bitte diese Petition und unterstützen Sie uns dabei!“ Hier kommt Ihr zur Petition