Es gibt mittlerweile viele Messen zum Thema Elektromobilität, so zum Beispiel die E-Scooter Micromobility Expo, die im Mai in Hannover stattfand. Dort werden die neuesten Modelle vorgestellt, die höher, schneller, weiter fahren können und zum Teil sehr futuristisch aussehen. Aber gibt es auch E-Scooter, die auf solchen Messen genutzt werden?
Darf ich auf dem Messegelände fahren?
Man stelle sich vor: Die Landesgartenschau ist in vollem Gange, die Eintrittskarten gesichert, die Lieblingsblumen in der Broschüre eingekringelt. Allein in Baden-Württemberg wurden hierbei wurden rund 625 Hektar Grünanlagen geschaffen. Wer nur ein Tagesticket ergattert hat, muss sich sputen, um all das Gewächs in der kurzen Zeit zu sehen. Hier wäre ein E-Scooter doch absolut praktisch für alle, die sich nicht für die Veilchen interessieren, die am Wegesrand wachsen.
Schaut man auf die Website der Veranstalter in Überlingen, fehlt dieses Angebot jedoch komplett. Lediglich Bollerwagen, Rollstühle und Rollatoren werden hier gegen einen Pfandbetrag vermietet.
Auch die Landesgartenschau Ingolstadt hat kein Herz für E-Scooter. Die sind, laut Flyer, dort genauso verboten wie Fahrräder, Skateboards und Inliner
Welche E-Scooter Regeln gelten auf Messen Störfaktor?
Sind diese Verbote typisch deutsch? Ein Blick ins Ausland verrät: E-Scooter auf Messen sind auch dort aktuell nicht erwünscht. Bei der Expo 2020 in Dubai hieß es, dass E-Scooter auch dort aus Sicherheitsgründen und wegen Rücksichtnahme auf andere Besucher verboten sei.
Irgendwie ist das auch logisch. Schließlich besagen die Verkehrsregeln für E-Scooter, dass diese in Fußgängerzonen grundsätzlich nicht gefahren werden dürfen. Selbst wenn diese für den Radverkehr freigegeben sind. Und wenn Messen keine riesige Fußgängerzone ist, was dann. Klar, es wäre schön, wenn man sich schnell von Halle A nach Halle B bewegen könnte. Aber bis sich E-Scooter auf Messen durchsetzen können, ist eben gutes Schuhwerk gefragt.