Im Januar hat das Bundesamt für Wirtschaft ein Merkblatt zur Förderung von E-Lastenrädern veröffentlicht. Darin steht, welche Lastenfahrräder für einen Zuschuss in Frage kommen.
Welche Elektro Lastenräder sind förderfähig?
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Das ist aber an Bedingungen geknüpft. Die E-Lastenfahrräder müssen fabrikneu sein und Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind. Ein Gepäckträger reicht also nicht aus. Zudem muss das E Lastenrad jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen, wobei die Nutzlast das zulässige Gesamtgewicht abzüglich des Eigengewichts des Fahrzeugs ist.
Die Nenndauerleistung der elektrischen Antriebsunterstützung darf höchstens 250 Watt aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h oder früher, sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden.
Welche Bauformen des E Lastenrades sind förderfähig?
Förderfähig sind: der Long John, ein einspuriges Lastenrad mit verlängertem Radstand und tiefer Ladefläche vorne; das Longtail Cargo Bike, ebenfalls ein einspuriges Lastenrad mit verlängertem Radstand und Ladefläche vor dem Hinterrad; das E Trike mit tiefer Ladefläche vorn und der Schwertransporter, also ein mehrspuriges Lastenrad für große Zuladungen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Lastenräder der Bauform Lieferbike. Das ist ein einspuriges Lastenrad mit einer Bauform und einem Fahrverhalten annähernd wie bei klassischem Fahrrad.
Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Das Förderverfahren beginnt mit dem Eingang des Förderantrages beim BAFA, der vom BAFA geprüft und genehmigt wird.
BAFA Richtlinie zur Förderung von E-Lastenrädern
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle kurz BAFA hat Richtlinien zur Förderung von E-Lastenfahrrädern und E-Lastenanhängern für den fahrradgebundenen Lastenverkehr herausgebracht. Hier drin ist nachzulesen, welche Fahrzeuge förderfähig sind und wer gefördert wird:
Wer kann Förderung für E Lastenräder beantragen?
Nach den Richtlinien der BAFA können sind folgende Gruppen antragsberechtigt:
- private Unternehmen, auch Genossenschaften unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art der Tätigkeit
- Freiberufler
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Kommunen, das sind Städte, Gemeinden und Landkreise
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
- Hochschulen
- rechtsfähige Vereine und Verbände
Welche E Lastenräder werden gefördert?
Die BAFA schreibt, das der Kauf von Lastenfahrrädern bzw. Lastenpedelecs, als auch die Anschaffung von Lastenanhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung gefördert werden. Hierbei wird auch genau beschrieben was ein E Lastenrad genau ist. Ein E-Lastenfahrrad ist mindestens zweirädrig 🙂 und wird durch Muskelkraft fortbewegt. Es muss fest installierte Einrichtung für den Lastentransport angebaut sein. Die Tretunterstützung durch den Elektroantrieb darf höchstens eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreichen.
Zusammengefasst müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- das Rad muss serienmäßig bzw. fabrikneu sein
- mindestens 120 kg Nutzlast tragen
- Transportmöglichkeiten müssen fest am Fahrrad verbunden sein
- und mehr Volumen transportieren können als ein normales Fahrrad
- Höchstgeschwindigkeit durch Tretunterstützung max. 25 Km/h
Mit wieviel Euro wird ein E Lastenrad gefördert?
Für ein gutes E Lastenrad kann es schon um die 1000,- Euro Zuschuss geben. Als Grundlage für die Bemessung gelten die Ausgaben für förderfähige Anschaffungen. Maximal sind 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal 2.500 Euro pro E-Lastenrad bzw. Lastenanhänger förderfähig. Wenn Eurer E Lastenrad zum Beispiel 4000,- Euro kostet, dann können 1000,- Euro gefördert werden. Wenn das Lastenrad über 10.000,- Euro kostet, werden dennoch nur maximal 2.500,- Euro gefördert.
Wird ein Ratenkauf auch gefördert?
Ihr könnt das förderfähige E Lastenrad auch im Ratenkauf oder im Mietkauf erwerben. Die BAFA gibt hier aber auch unmissverständlich vor, das sich die Finanzierung eindeutig auf die bewilligten bzw. förderfähigen Anschaffungen beziehen muss. Wenn ein Mietkauf getätigt wird, dann muss der Eigentumsübergang innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Mietkaufvertrag stattfinden. Das muss so auch im Vertrag festgehalten werden.
Kann ein Lastenrad auch bei Leasing gefördert werden?
Bei einem Leasingvertrag zum E Lastenrad ist keine Förderung von Seiten der BAFA vorgesehen. Hier müsst Ihr Euch nach regionalen Förderprogrammen umsehen. Dazu ist uns aber nach dem aktuellen Stand der Dinge keins bekannt.
Wir stellt man einen Antrag zur Förderung eines E Lastenrades?
Zunächst müsst Ihr darauf achten, das auch die Person einen Antrag stellt, die Rechnungsempfänger ist, also das Lastenrad kauft.
Ganz wichtig: Ihr müsst erst einen Förderantrag stellen und könnt dann erst den Kauf tätigen!
Erst mit der Bewilligung in der Tasche solltet Ihr den Kauf des Rades tätigen. Im Antrag müsst Ihr das Modell mit einem Produktdatenblatt) beschreiben und auch die Maßnahmen, für die Ihr das Lastenrad braucht. Es geht hier um den Zweck der Anschaffung, also auch wozu Ihr das Rad braucht und wohin Ihr damit fahren wollt.
Können Privatpersonen eine Förderung für ein E Lastenrad bekommen?
Seitens des Bundes gibt es also keine Förderung für Privatpersonen. In zahlreichen Bundesländern gibt es jedoch Förderprogramme für den Kauf von Lastenrädern und E Lastenrädern, die sowohl für Privatpersonen wie auch Kommunen und Unternehmen einen Anreiz zum Umstieg auf emissionsfreie Fortbewegung darstellen. Beispiel Baden-Württemberg: Das Land unterstützt die Anschaffung privater Cargo Bikes mit Pedelec E-Antrieb mit maximal 500 Euro. Der Förderkreis sind 15 bis 21-jährige junge Erwachsene mit Hauptwohnsitz im ländlichen Raum. Ist das Fördervolumen abgerufen, müsst ihr ein Jahr warten.
Förderung durch Unternehmen
Eine Idee, die wir manchenorts schon gesehen haben: Der Halter eines Lastenrades lässt sich den Kauf von Unternehmen fördern, bzw. sponsorn. Auf den Seitenflächen des E Bikes Lastenrades steht so viel Platz zur Verügung, das dort auch gut Werbung von Unternehmen oder Vereinen angebracht werden kann. Der Sponsor bezahlt für den Werbeplatz und ihr bekommt einen Teil des Kaufpreises refinanziert.
Aktuell förderfähige Modelle
- Bosch Drive Unit Cargo Line Generation 4 (85Nm) (250Watt)
- Shimano Deore, 10 Gänge
- 49,5 kg Gewicht
- Yamaha Lithium-Ionen Akku, 500 Wh
- Display: Yamaha Side Switch - LED
- Enviolo NuVinci, stufenlose Nabenschaltung
- 630 W, 36 V,
- max. Reichweite: 120 km
- Zul. Gesamtgewicht: 170 kg
- Transportbos: 82 x 63 x 55cm (LxBxH), Volumen: 250 Liter
- Körpergröße: +/- 1,57m - 1,98m
- Gepächträger bis max. 20 kg belastbar
Fischer e-Lastenrad Leo 1.0
2 Kommentare zu „Welche Förderungen gibt es für e-Lastenräder?“
Es ist gut zu wissen, dass Lastenräder ab einer Nutzlast von 120 kg gefördert werden können. Ich überlege schon seit einer Weile, mir eins zuzulegen. Ich werde mich online nochmal umschauen, ob ich was Passendes für die Förderung finde.
Wenn Du Fragen hast zum Thema Lasten E Bikes, dann helfen wir immer gerne weiter!