Ein E Lastenrad ist eine tolle Anschaffung für alle, die viel Transportieren wollen. Seien es Einkäufe, Kinder, der Hund oder Werkzeuge. Je nach Modell ist die Anschaffung aber nicht gerade günstig. Deshalb wollten wir wissen: Welche e Lastenräder Förderung gibt es?
Wer kann eine Förderung beantragen?
Eins vorweg: Privatpersonen sind leider nicht antragsberechtigt. Laut BAFA können lediglich folgende Gruppen eine Förderung für E Lastenträger beantragen: Private Unternehmen, unabhängig von ihrer Rechtsform und der Art ihrer Tätigkeit. Hierzu zählen Genossenschaften und freiberuflich Tätige, Unternehmen mit kommunaler Beteiligung, Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise), Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Welche Elektro Lastenräder sind förderfähig?
Förderfähig ist die Anschaffung von Lastenfahrrädern und -anhängern mit elektrischer Antriebsunterstützung für den fahrradgebundenen Lastenverkehr in Industrie, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und im kommunalen Bereich. Das ist aber an Bedingungen geknüpft. Die E-Lastenfahrräder müssen fabrikneu sein und Transportmöglichkeiten aufweisen, die unlösbar mit dem Fahrrad verbunden sind. Ein Gepäckträger reicht also nicht aus. Zudem muss das E Lastenrad jeweils eine Nutzlast von mindestens 120 kg aufweisen.
Förderfähig sind einspurige Lastenräder mit verlängertem Radstand und tiefer Ladefläche vorne, Longtail Cargo Bikes, E Trikes mit tiefer Ladefläche vorn und Schwertransporter, also mehrspurige Lastenräder für hohe Zuladungen. Die Motorleistung darf höchstens 250 Watt aufweisen, muss fortschreitend verringert und beim Erreichen von 25 km/h oder früher, sowie beim Aussetzen des Tretens in die Pedale unterbrochen werden.
Nicht förderfähig sind Lastenräder der Bauform Lieferbike. Das ist ein einspuriges Lastenrad mit einer Bauform und einem Fahrverhalten annähernd wie bei klassischem Fahrrad.
Wie hoch ist die Förderung für e Lastenräder?
Förderfähig sind 25 % der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad bzw. Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Das Förderverfahren beginnt mit dem Eingang des Förderantrages beim BAFA, der vom BAFA geprüft und genehmigt wird. Wenn eurer E Lastenrad zum Beispiel 4000,- Euro kostet, dann können 1000,- Euro gefördert werden. Ihr könnt das förderfähige E Lastenrad auch im Ratenkauf oder im Mietkauf erwerben. Wenn ein Mietkauf getätigt wird, dann muss der Eigentumsübergang innerhalb von 3 Jahren nach Abschluss des Mietkaufvertrag stattfinden. Bei einem Leasingvertrag zum E Lastenrad ist keine Förderung von Seiten der BAFA vorgesehen. Achtet darauf, dass ihr zuerst einen Förderantrag stell, bevor ihr das e Lastenrad kauft.
THG Prämie für Elektro Lastenräder
Über die THG Prämie unterstützt der Bund den Kauf von Elektro Fahrzeugen. Die sogenannte THG Quote gibt pro Jahr zum Beispiel für Elektroroller, für E Autos oder E-Motorräder einen Betrag von über 300,- Euro frei. Leider – und das verstehen wir nicht – sieht die THG Quote keinen Zuschuss für Elektro Lastenräder vor.
Beispiele für E Lastenräder
Es gibt verschiedene Bauarten für E Lastenräder. Dreirädrige E Bikes, auch Trikes genannt, es gibt zweirädrige und welche mit kurzem, mit langem oder breitem Transportsystem. Eine große Modellvielfalt, bzw. Angebot bekommt Ihr bei den drei Herstellern Babboe, Bergamont und Prophete:
- 630 W, 36 V,
- max. Reichweite: 120 km
- Zul. Gesamtgewicht: 170 kg
Babboe Curve-E 7K HD 450
- Zulässiges Gesamtgewicht 220 kg
- 70x45 cm (LxB) Ladeplattform
- Bosch Mittelmotor Cargo Line Cruise Gen4 250 Watt