Welcher Führerschein für Elektroroller & e-Scooter

Fahrzeuge, die mit einem Elektromotor angetrieben werden und schneller als 6 km/h fahren sind in Deutschland immer zulassungspflichtig und unterliegen den Zulassungs, Führerschein bzw. Versicherungspflichten.
Elektroroller wurden bislang, entsprechend ihrer Leistung, das heißt Höchstgeschwindigkeit eingeordnet. Bei einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 25 Stundenkilometer braucht man einen Mofaführerschein und darüber hinaus einen sogenannten Mokick, Moped oder Motorradführerschein. Es gilt immer, das auch ein Führerschein einer höheren Klasse zählt. Die Klassifizierung findet Ihr unten.
E-Scooter sind die neuen Elektrotretroller mit Lenkstange mit Sitz oder ohne Sitz. Für diese Kleinstfahrzeuge, auch PLEV (Personal Light Electric Vehicle) soll jetzt eine neue Regelung in Kraft treten. Diese Elektroscooter ab 6 km/h bis zu einer maximal erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h sind führerscheinpflichtig. Man benötigt für den deutschen Straßenverkehr eine Mofazulassung bzw. einen Mofaführerschein.
E-Roller bzw. E-Scooter Klasse | Helmpflicht | Führerschein |
Micro-E-Scooter – 6 km/h | nein | Kein Führerschein nötig |
E-Scooter als Mofa – 20 km/h E-Roller als Mofa – 25 km/h | nein | Mofa-Schein oder Klasse AM, A1,A2, A, Klasse B |
E-Roller als Mokick – 45 km/h | ja | Klasse AM oder A1, A2, A, B |
E-Roller – 125 ccm bis max 11 kw | ja | Klasse A1 oder A2, A, alte Klasse 3 (vor 1980) |
E-Motorrad über 125 ccm | ja | Klasse A2 oder A |
E-Motorrad | ja | Klasse A |