E-Skateboards wollen auf dem Markt mitmischen

E Skateboard auf dem Markt
© Photo by Liam Martens on Unsplash

Die Elektromobilität gewinnt über die letzten Jahre mehr und mehr an Beliebtheit. So sind, neben Autos und Fahrrädern, die E-Scooter sehr präsent im Straßenverkehr. Kein Wunder, schließlich sind die Elektrogeräte unkompliziert und kostengünstig zu leihen. Lange suchen muss man nicht nach einem geeigneten E-Scooter. So stehen diese mittlerweile meist schon an jeder Ecke. Nach einer kurzen Entsperrung ist der Weg auch direkt frei.

Der E-Scooter kann beim Erreichen des Zielorts einfach dort geparkt werden. Sollte auf der Fahrt dem Nutzer etwas im Straßenverkehr passieren, so sind die Gerätschaften über den Anbieter versichert. Anders sieht es jedoch bei den E-Skateboards aus. Diese sind seit diesem Sommer nämlich ähnlich gefragt. Jedoch werden diese noch nicht pauschal zum Leihen angeboten. Der Grund ist, dass diese schlichtweg nicht versicherbar sind.

Seit wann gibt es Skateboards?

Skateboards wie man sie üblicherweise kennt, sind bereits in den 1950er Jahren in Erscheinung getreten. Das Aussehen und die Funktionalität waren sehr bescheiden. Es war schlichtweg ein Holzbrett auf Rädern. Kommerziell wurde es erst ab 1965.

Auch wenn die E-Skateboards nicht versicherbar sind, finden sie derzeit vor allem bei Jugendlichen großen Anklang. Sie stellen nämlich im Vergleich zu den bekannten E-Scootern eine weitaus größere Herausforderung dar. Bei einem E-Skateboard handelt es sich um ein Elektrogerät, welches an ein herkömmliches Skateboard angelehnt ist. Jedoch verfügt das E-Skateboard über einen zusätzlichen elektrischen Motor. Auf dem ersten Blick ähnelt es jedoch einem normalen Board. Erst bei der Fahrt ist der gravierende Unterschied zu bemerken.

Unterschiede zwischen herkömmliche Boards und den E-Skateboards

Der Hauptunterschied dieser beiden Varianten liegt auf der Hand. Im Gegensatz zu den herkömmlichen Modellen, verfügt das E-Skateboard über einen elektrischen Motor. Dieser Motor vereinfacht das Fahren um ein Vielfaches. Bei den Modellen der modernen E-Skateboards hat der Käufer die Qual der Wahl. Online Vergleichsportale wie skateboard.org zeigen mitunter auf, was die Technik bereits alles bereithält.

Ob das herkömmliche Skateboard oder die elektrische Variante einem mehr zusagt, ist individuell sehr unterschiedlich. In erster Linie sollen E-Skateboards die Fahrten erleichtern. Vor allem für ungeübte Skateboarder sind die elektrischen Modelle somit empfehlenswert. Mit diesen E-Skateboards können größere Strecken zurückgelegt werden, ohne dass man sich körperlich verausgabt. Schließlich soll das Fahren auch noch Spaß machen. Ein weiterer Unterschied zu herkömmlichen Skateboards ist das Gewicht der elektrischen Varianten. Dies liegt vor allem am integrierten Motor. Aufgrund der Elektrifizierung können beim Fahren zudem höhere Geschwindigkeiten erreicht werden.

Leistungsstarke E-Skateboards können je nach Gewicht des Skaters binnen vier Sekunden von 0 auf 40 km/h beschleunigen. Eine maximale Endgeschwindigkeit von 48 km/h ist problemlos möglich.

Wo kann man mit dem E-Skateboard fahren

Im Gegensatz zum E-Scooter oder E-Bike wird das E-Skateboard eher weniger für den Straßenverkehr genutzt. Dies hat auch seine Gründe. Denn Fahrzeuge, die ohne körperliche Anstrengung schneller als 6 km/h fahren, brauchen zwingend eine Zulassung für den Straßenverkehr. Ebenso braucht man für das Gerät eine Haftpflichtversicherung. Da dies meist bei Skatern nicht bekannt ist, tappen viele E-Skateboarder in die Kontrollen der Polizei.

Damit derartige Probleme und potentielle Strafen vermieden werden können, sollte man sich bereits im Vorfeld bezüglich der Gesetze schlau machen. Ein E-Skateboard müsste, sofern man im Straßenverkehr teilnehmen will, somit über ein Kennzeichnen verfügen. Gleichzeitig darf das Board nicht schneller als 6 km/h fahren. Diese Umstände sorgen letztlich dafür, dass die meisten E-Skateboards lediglich in Skateparks anzutreffen sind. Hier ist das Fahren nämlich vom Gesetz her erlaubt und vom Staat her aus auch gewünscht.

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