Welche Strafen gibt es, wenn man einen E-Scooter ohne Zulassung fährt?

Im Rahmen der neuen Verordnung für  KFV Elektrokleinstfahrzeuge wurde auch ein Bußgeldkatalog für Verstöße im Straßenverkehr aufgelegt. Wir informieren euch, welche Strafe es für welchen Tatbestand gibt. Im Entwurf einer Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr und zur Änderung weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften gibt das Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur einen Bußgeldkatalog für Verstöße von E-Scootern und Co im Straßenverkehr bekannt.

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Was ist ein E Scooter ohne Straßenzulassung?

Für das Fahren eines E Scooters mit einer maximalen Geschwindigkeit von bis 20 Km/h im öffentlichen Straßenverkehr ist eine Straßenzulassung notwendig. Das bedeutet nicht, das Ihr euren Scooter einzeln bei der zuständigen Zulassungsbehörde anmelden müsst, sondern das euer Fahrzeug eine ABE, also Allgemeine Betriebserlaubnis besitzt. Diese wird euch, wenn das Modell zugelassen wird mit der Lieferung bei Kauf zugestellt. Damit könnt Ihr das Fahrzeug dann versichern. Denn auch eine Versicherung ist Vorschrift. Nicht zugelassene Fahrzeuge können nicht versichert werden und Ihr dürft sie nicht im öffentlichen Straßenverkehr führen. Ausnahme sind Privatgeleände. Hier könnt Ihr auch mit einem E Scooter ohne Straßenzulassung fahren.

Kann ich einen E Scooter mit Straßenzulassung nachträglich anmelden?

In den meisten Fällen ist das nicht möglich. Wie gesagt, Ihr braucht vom Hersteller eine ABE, die dieser für das gesamte Modell bekommt. Also hat ein Modell eine Zulassung oder nicht. Wahrscheinlich ist also, das Ihr mit Modellen ohne Zulassung nicht im öffentlichen Verkehr fahren dürft. 

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Welche Strafe gibt es, wenn ich ohne Zulassung oder Versicherung fahre?

Mit welcher Strafe muss ich rechnen, wenn ich auf dem Bürgersteig fahre? Zunächst einmal muss angemerkt werden, das alle sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge im Bußgeldkatalog beschrieben werden. Es gibt daneben grundlegenden Bedingungen, wie zum Beispiel die Altersbeschränkung für E-Scooter ab 14 Jahren oder die Versicheungspflichten. Hier kannst Du dich über die Strassenzulassung von E-Scootern informieren. Infos zum Bußgeldkatalog findest Du in der vollständigen Veröffentlichung des Bundesministeriums für Verkehr über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr.

Zunächst einmal gelten die Regeln für den Straßenverkehr. Das heißt, das Ihr auf privaten Flächen auch mit nicht zugelassenen Elektrofahrzeugen fahren könnt. Im öffentlichen Straßenverkehr müssen die kleinen Flitzer aber zugelassen sein, sonst verstößt Ihr gegen die Straßenverkehrsordnung. Wenn Elektrokleinstfahrzeuge ohne die erforderliche Allgemeine Betriebserlaubnis oder Einzelbetriebserlaubnis auf öffentlichen Straßen gefahren werden, dann kann das mit einem Regelsatz von 70 Euro bestraft werden.

Der Bußgeldkatalog für e-Scooter

Denkt daran, Ihr seit mit dem E-Scooter ein vollwertige/r Teilnehmer/in im Straßenverkehr. Deswegen gelten auch hier alle Regeln und Gesetze für den öffentlichen Straßenverkehr. Auch Minderjährige müssen sich daran halten. Sonst drohen Strafen.

Welche Strafe droht, wenn ich betrunken e-Scooter fahre?

Ihr solltet besser nicht trinken und fahren. Für alle Fahranfänger in der Probezeit gilt auch hier die Null-Promille-Grenze. Und wer noch nicht im Besitz eines Führerscheins ist und trotzdem betrunken E-Roller fährt, der darf neben einer Geld- oder Freiheitsstrafe mit einer Sperrfrist von mindestens 6 Monaten rechnen. Innerhalb der Sperrfrist wird kein Führerschein erteilt. Grundsätzlich gelten für E-Scooter die gleichen Promillegrenzen wie für Autos. Also, wer mit einem E-Scooter fährt und einen Promillewert von 05 bis 1,09 aufweist und keine alkoholbedingten Ausfallerscheinungen aufweist, muß mit einem Bußgeld von 500 €, 2 Punkten in Flensburg und 1 Monat Entzug der Fahrerlaubnis rechnen. Eine sogenannte absolute Fahruntüchtigkeit liegt dann vor, wenn der Fahrer einem Promillewert von 1,1 hat. In diesem Fall liegt sogar eine Straftat nach § 316 StGB vorliegt. Ebenfalls eine Straftat kann aber auch schon schon ab einem Promillewert von 0,3 eintreten, wenn der Fahrer zusätzlich alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.

Weitere Strafen für Verstöße mit e-Scooter

Das Fahren eines Elektrokleinstfahrzeugs auf öffentlichen Straßen ohne die erforderliche Versicherungsplakette kostet 40 Euro Strafe. Das Befahren einer nicht zulässigen Verkehrsfläche kostet euch 15 Euro. Behindert Ihzr jemanden kostet das 20 Euro und gefährdet Ihr jemanden dann kostet das sogar 25 Euro. Bei einer Sachbeschädigung werden 20 Euro als Strafe fällig. Das ist alles relativ wenig! 

3 Kommentare zu „Welche Strafe für E-Scooter ohne Straßenzulassung?“

    1. Wir wüssten nicht warum man einen E Scooter nicht in einer Mietwohnung laden darf. Bei Akkus von E-Fahrzeugen kann es passieren, dass der Akku einen Produktionsfehler hat und beim Aufladen überhitzt und in Brand gerät. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gering ist, so sollte man das Thema dennoch ernst nehmen.

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