Neue Regeln Elektro Aufsitzmäher und Rasentraktoren 2024

Elektro Aufsitzmäher ©Alpina
Regeln, Versicherung und Anmeldung für Rasen-Aufsitzmäher

Die Bundesregierung plant, eine Versicherungspflicht für Aufsitzrasenmäher einzuführen, wenn diese auf öffentlichen Straßen genutzt werden. Bisher benötigten Fahrzeuge, die langsamer als 20 km/h fahren, wie Aufsitzrasenmäher, keine gesonderte Versicherung, da sie meist über die allgemeine Haftpflichtversicherung des Besitzers abgedeckt waren. 

Was ändert sich für Aufsitz Rasentraktoren?

Diese Regelung, die auch für Privat- und Betriebshaftpflichtversicherungen galt, soll sich ab dem 1. Januar 2025 ändern. Fahrzeuge, die zwischen 6 und 20 km/h fahren, müssen dann entweder über die Kfz-Haftpflicht versichert werden. Für Elektro Aufsitzrasenmäher bedeutet dies höhere Versicherungskosten, da die Deckungssummen denen von Kfz-Versicherungen entsprechen müssen. Die Neuregelung könnte hunderttausende Verträge betreffen.

Welche Versicherung brauchen Aufsitz- Rasenmäher?

Nach einer Vorlaufzeit müssen alle Elektro Aufsitzmäher, die auf öffentlichem Grund genutzt werden, ab 2025 über die Kfz-Haftpflicht versichert werden.

Der Gesamtverband der Versicherer (GDV) steht der neuen Regelung kritisch gegenüber und betont, dass bisher keine Schadensfälle bekannt seien, bei denen die allgemeine Haftpflicht nicht ausreichend gewesen wäre. Die Regierung folgt mit ihrem Beschluss einer EU-Richtlinie zur Kfz-Haftpflichtversicherung und zur Versicherungspflicht. Die Neuregelung betrifft Aufsitzrasenmäher nur dann, wenn sie auf öffentlichem Grund genutzt werden; für die Nutzung ausschließlich auf Privatgrundstücken ist keine gesonderte Versicherung erforderlich.

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