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Strafbares Fahren mit dem E Scooter und Vandalismus

e scooter im fluss

Seit 2019 sind E-Scooter auch in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. In zahlreichen Städten erfreuen sich die Roller der Sharing Unternehmen wie Tier, Bird, Lime oder Voi größter Beliebtheit. Sie gehören jetzt bereits zum festen Bestandteil der urbanen Mobilität. Doch leider steigt auch die Zahl der von der Polizei aufgenommen Delikten im Zusammenhang mit den neuen Rollern.

Falsch parken und Vandalismus steht auf der Tagesordnung

 

Es ist schon sehr einfach, sich einen E Scooter auszuleihen. Man muss nur eine App runter laden, meldet sich an, scannt den QR Code ein und los geht es. Schwieriger scheint es für manche Benutzer aber zu sein den geliehenen Roller wieder abzustellen. So prägen nun auch nicht ordnungsgemäß abgestellte Fahrzeuge das Straßenbild. Die Roller werden mitten auf dem Gehweg abgestellt oder stören vor Eingängen von Ladengeschäften. Die Leidtragenden sind andere, besonders ältere Menschen, auch Gehbehinderte mit Mobilitätshilfen oder Passanten mit Kinderwagen. Und wer einen falsch abgestellten Roller melden will, der steht vor dem Problem, das manche Sharing Unternehmen nur sehr schlecht zu erreichen sind. In vielen Fällen wird dann das Ordnungsamt oder die Polizei eingeschaltet. Allein in Berlin-Mitte nahm das zuständige Ordnungsamt in nur drei Wochen mehr als 1.200 Anzeigen wegen falsch abgestellter Elektroscooter auf. Städte reagieren mit extra eingerichteten Parkzonen. Doch eine Lösung ist hier nicht in Sicht. Wer steht in der Verantwortung? Die Verleiher oder der Kunde? Bislang werden die Verleiher bei falsch abgestellten Scootern zur Kasse gebeten. Der Verleiher Lime will nun die Bußgelder an die Nutzer weiterreichen. Ob so das Problem gelöst werden kann, bleibt abzuwarten.

Vandalismus an den Leihscootern ist zum Leidwesen der Sharing Unternehmen ebenso weit verbreitet. Da gehört es noch zu den ‚geringsten‘ Übeln, das Roller einfach nach Gebrauch hingeschmissen werden oder von vorbeikommenden Passanten umgeschmissen werden. Das erfüllt zwar den Tatbestand der Sachbeschädigung und kann bestraft werden, aber scheint die wenigsten Täter davon abzuhalten. Vermehrt werden Scooter auch einfach in Flüsse und Seen geschmissen. Die Hafenpolizei in Hamburg fischt regelmäßig Elektrofahrzeuge aus dem Hafenbecken. Allein in Köln wurden bislang über 500 Scooter aus dem Rhein geholt.

Fahren unter Drogen- oder Alkoholkonsum

 

Das Fahren eines E-Scooters unter Alkohlol- oder Drogeneinfluß scheint für manch einen nur ein Kavaliersdelikt zu sein. Fast jeden Tag werden Fahrer mit zu viel Promille im Blut von der Polizei aus dem Verkehr gezogen. Nach einer Forsa Umfrage zu e Scootern aus dem August 2020 gaben ca. 13 Prozent der Befragten an, schon einmal unter Alkoholeinfluss mit einem E-Scooter gefahren zu sein. Und ca. 49 Prozent davon sagten, den Verstoß sogar bewusst begangen zu haben. Eventuell suggerieren die kleinen Roller bei den Fahrern, das Verstöße nicht so schwer geahndet werden? Das ist mitnichten der Fall. Als Verkehrsteilnehmer mit einem E Scooter wird das Fahren unter Drogen oder Alkoholkonsum ebenso schwer geahndet und kann sogar zum Führerscheinentzug führen.

Unfallflüchtigen droht hohe Strafe

 

Wer mit seinem E Scooter andere Fahrzeuge beschädigt oder Passanten verletzt sollte nicht einfach davon fahren. Denn auch hier gilt, das wer nach einem Unfall nicht an der Unfallstelle verbleibt, um seine Personalien anzugeben, muss mit einer Anzeige wegen Fahrerflucht rechnen. Das Strafgesetzbuch (StGB) sieht hier sogar eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vor. Strafrechtliche Folgen hat auch die Fahrt mit einem E-Scooter ohne Versicherungskennzeichen. Welches Bußgeld oder welche Strafe bei Verkehrsverstößen mit dem E-Scooter gilt, ist im deutschen Bußgeldkatalog für E Scooter zu finden.

Viele Bürger und Politiker fordern jetzt schon strengere Regeln und Bußgelder. Auch mehr Kontrollen werden gefordert. Ohnehin ist die Polizei und das Ordnungsamt schon all zu sehr mit dem Thema beschäftigt. Von Nachtfahrverbot ist ebenso die Rede. Dies stößt aber auch auf Kritik. Denn so würden auch regelkonforme Fahrer/innen für das Fehlverhalten bestraft, so der Sprecher der Plattform Shared Mobility (PSM), eine Art Dachverband der Verleihfirmen in einem Interview mit t-Online. Es wird sicherlich noch einige Zeit dauern, bis bei allen die neuen Elektroroller nicht als Spielzeug sondern als Verkehrsmittel angenommen werden.

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5 Kommentare zu „Strafbares Fahren mit dem E Scooter und Vandalismus“

  1. Ich hatte jetzt mehrfach gesehen das ein Mitbürger mit edding die Roller unbrauchbar gemacht hat gibt es hier ein meldeportal oder fangprämie??

  2. Es wäre gut,wenn es eine App geben würde, wo ma diese E Scooter melden könnte. Beispiel Müll oder Unrat auf der Straße über die Hamburger Stadtreinigung.

  3. Gegen den Vandalismus könnten die Unternehmen was tun. Zum Beispiel Ultra-Weitwinkel-Kammeras in den Lenker einbauen, die aufzeichnen, wenn der Scooter bewegt wird und RFID-Leser, die die Seriennummern von Ausweisen und Kreditkarten auslesen, die sich in der Nähe befinden. Sollten die Roller beschädigt werden, kann man diese Daten dann auf einer Vandalismus-Seite des Herstellers veröffentlichen und um Hinweise bitten. Da hätte sich das schnell erledigt, denke ich.

  4. Hallo, danke für den Artikel. Schön wäre es, wenn man mal wüsste, wo man sich mit einer Beschwerde z.B. bei den Anbietern direkt wenden kann. Dort gibt es nämlich keinen Ansprechpartner für Fehlverhalten der eigenen Kunden. Zumindest meine Suche im Web hat kein Ergebnis hervorgebracht … Nun, es scheint wohl Absicht dahinter zu stecken, man möchte seine zahlende Kundschaft ja nicht vergrätzen, auch wenn sie Kleinkinder auf dem Gehweg jagt. Ich probiere es jetzt mal im Kontaktformular unter „Probleme mit dem E-Scooter“…

    1. In den meisten Fällen sind es nicht die Kunden, die sowas tun. Ich habe erst jüngst eine Scooter ordentlich am Rand vor meiner Hauswand abgestellt. Knapp eine Stunde später hat dann der erste Besoffene dagegen getreten. Da lag er auf dem Gehweg. Die Alarmtöne, die die Geräte von sich geben, sind leider auch nicht laut genug, um Aufmerksamkeit zu erregen.

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