Wer auf Elektromobilität umsteigt, hat vermutlich lange recherchiert, um das passende Gefährt zu finden. Wird es dann endlich geliefert, will man natürlich sofort losfahren. Nur wo darf man denn überhaupt mit dem Fahrzeug unterwegs sein? Radweg? Straße? Bürgersteig? Ein Überblick.
Welche Fahrzeugklassen unterscheidet die Mikromobilität?
Bei der Mikromobilität gibt es E-Scooter, E-Roller, E-Bikes und Pedelecs.
Bei einem Pedelec handelt es sich um ein Elektrofahrrad, das unterstützend wirkt. Ein Hybrid sozusagen. Es wird weder durch Beinkraft allein noch durch lediglich einen Motor angetrieben, sondern es ist ein Mischmasch.
Wer in die Pedale tritt, wird vom Motor unterstützt. Hört der Fahrer auf oder wird eine Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht, wird auch der Hilfsantrieb unterbrochen. Das Verkehrsrecht sieht Pedelecs als Fahrräder.
Wesentlich rasanter geht es bei den S-Pedelecs zu. Das Prinzip ist das gleiche, allerdings liegt die Maximalgeschwindigkeit hier bei 45 km/h. Deshalb werden S-Pedelecs nicht als Fahrräder, sondern als Kleinkraftrad abgestempelt. Als Schlussfolgerung muss der Fahrer einen Helm tragen, einen entsprechenden Führerschein besitzen, das Fahrzeug versichern und damit auf der Straße fahren.
Soweit klar. Jetzt gibt es aber auch die sogenannten Elektrokleinstfahrzeuge. Das sind die ganzen E-Scooter, die mit ihren Pendlern tagtäglich durch die Stadt cruisen und komplett durch einen elektrischen Motor angetrieben werden. Sieht man von dem kurzen Antreten zum Motor aktivieren bei einigen Modellen mal ab. Sie fahren meist bis zu 20 km/h und können führerscheinfrei ab 14 Jahren genutzt werden.
E-Roller gibt es auch noch. Das sind Modelle, die wesentlich schneller unterwegs sind. Sie ähneln der klassischen Vespa oder eben einem kleinen Motorroller.
Wer, wo und wie kann ich die Elektrokleinstfahrzeuge fahren?
Die Regeln in Deutschland sind wie folgt: Kinder, die mit Muskelkraft auf einem Fahrrad oder einem Kinderscooter unterwegs sind, müssen auf dem Gehweg fahren.
Ab einem Alter von 14 Jahren darf man ein Elektrokleinstfahrzeug mit Lenkstange, also E-Scooter, bis maximal 20 km/h bedienen. Und zwar auf dem Radweg und nur mit einer Versicherungsplakette. Nur wenn Radwege fehlen, darf auf die Fahrbahn ausgewichen werden. Auf dem Gehweg, in der Fußgängerzone und in Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung sind die E-Scooter strengstens verboten. Ein Helm ist keine Pflicht, schadet aber nie!
Fahrräder und Pedelecs mit einer Unterstützung von bis zu 25 km/h und einem Motor von maximal 250 Watt dürfen ebenfalls nur auf dem Radweg gefahren werden. Auch hier wird ein Helm empfohlen, ist aber die Kür, keine Pflicht.
Die S-Pedelecs und E-Roller mit einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h können von Personen ab 16 gefahren werden. Hier ist der Radweg tabu. Es muss die Fahrbahn genutzt werden. Bei solchen Fahrzeugen besteht Helmpflicht, es muss ein Führerschein der Klasse AM oder höher vorliegen und ebenfalls eine Versicherung abgeschlossen werden.
Für welche Roller oder Bikes braucht man einen Führerschein?
Welcher Führerschein zum Fahren eines E-Mobil berechtigt, hängt von der maximalen Geschwindigkeit ab, die das Gefährt erreichen kann. Bis zu einer Geschwindigkeit von 20 km/h wird kein Führerschein benötigt. Für E-Scooter ab 25 km/h reicht ein Mofa Führerschein aus, für E-Scooter ab 45 km/h ist ein Führerschein der Klasse AM oder höher erforderlich.