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Versicherung und Zulassung von 125ccm Motorrädern und E-Motorrädern

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Damit man mit einem 125 ccm Motorrad im Straßenverkehr unterwegs sein darf, muss man das Fahrzeug anmelden. Auch eine Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben.

Welche E Motorräder zählen zur 125er Klasse?

Für die Fahrzeugklasse der 125ccm Motorräder gelten bestimmte Rechte und Pflichten bei Versicherung, Zulassung und für den Führerschein. Insbesondere, weil seit kurzem eine 125er auch gefahren werden darf, wenn Ihr in Besitz eines Autoführerscheins seit und diesen durch eine Prüfbescheinigung 196 ergänzt. Ihr braucht in dieser Klasse also nicht extra einen großen Motorradführerschein machen.

Nun ist es schwer Elektromotorräder zur 125 er klasse zu beziehen, da die Angabe ja für ccm, also Hubraum des Verbrenners steht. Bei E Motorräder gilt auch das diese die Leistung von Leistung von 11 kW/15 Ps nicht überschreiten dürfen, sowie eine Höchstgeschwindigkeit von 110 Km/h.

Elektromotorräder in der 125 ccm Klasse sind beschränkt auf eine maximale Leistung von 11 kW/15 PS und eine Höchstgeschwindigkeit von 110 Km/h.

Die Zulassung von 125ccm Motorrädern

Um das E Motorrad zulassen zu können, werden Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein benötigt. Diese sind nunmehr auch als Zulassungsbescheinigung I und II bekannt. Fehlen diese Unterlagen, wird man von der Zulassungsstelle direkt wieder heimgeschickt. Wer eine neue 125er Motorradzulassung durchführt, muss außerdem den Kaufvertrag und den Typenschein vorlegen können, wie den Nachweis einer Haftpflichtversicherung. Ihr braucht also eine Versicherung für Euer Elektro Motorrad.

Mit einem gültigen Reisepass oder Personalausweis muss man sich dann noch selbst identifizieren können, dann klappt das auch mit der Anmeldung und als Beweis kann hinten an der Maschine ein Nummernschild angebracht werden.

Die Versicherung für 125ccm Motorräder

Ein 125 ccm Motorrad kann hohe Geschwindigkeiten erreichen, weshalb eine Versicherung unerlässlich ist. Eine Haftpflichtversicherung ist das Minimum. Einst wurde diese über die Doppelkarte nachgewiesen, mittlerweile gibt es einen elektronischen Code, der aus einer sechsstelligen Nummer aus Zahlen und Buchstaben besteht. So lässt sich der Nachweis per SMS oder E-Mail an die Zulassung verschicken.

Die Haftpflichtversicherung deckt Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab. Wer mehr Schutz für sein Elektrofahrzeug möchte, kann sich um eine Teilkaskoversicherung kümmern. Dieser Versicherungsschutz bietet sich vor allem dann an, wenn das 125er E Motorrad oft auf der Straße geparkt wird oder so einiges an Zubehör zur Schau stellt. Die Versicherung bietet dann, je nach Police, eine Diebstahlversicherung an und kommt für verlorenes Zubehör auf. Hier will die Versicherung aber oft einen Beweis bezüglich dem Diebstahlschutz sehen. Das kann z.B. eine Alarmanlage sein. Auch Schäden am eigenen Elektromotorrad sind abgedeckt, falls der Besitzer einen Unfall verursacht. Je nach vereinbarter Summe, muss man jedoch einen Teil davon selbst übernehmen. Die beste, und auch teuerste, Versicherung ist die Vollkasko. Hier ist alles abgedeckt.

Wenn die Versicherung nicht zahlt ...

Wenn der Versicherung einen Schaden gemeldet wird, zahlt sie nur, wenn nicht grob fahrlässig gehandelt wurde. Wer unter Drogen- oder Alkoholeinfluss steht, ohne Sehhilfe fährt oder die Verkehrsregeln auf seinem 125 ccm Motorrad nicht beachtet, dem wird eine Teilschuld unterstellt. Das kann teuer werden.

1 Kommentar zu „Versicherung und Zulassung von 125ccm Motorrädern und E-Motorrädern“

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