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Das Batteriegesetz für Elektroroller & E Scooter

veröffentlicht: 01.01.2024

zuletzt aktualisiert: 25.03.2025

Ersatzakku SO4 Pro Gen2

Was muss beachtet werden?

Batterien müssen nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden können. Und Endnutzer sind zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet

Vom Händlerbund gibt es einen aussagekräftigen Hinweis zum Verkauf von Batterien. Diesen finden Sie hier.
Ebenso finden Sie Infos zum Thema auf den Seiten des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit.

Neue Batterieverordnung (BATT2) ab 2025 gültig

Die neue Batterieverordnung (BATT2) wird ab dem 18. Februar 2025 gültig. Dadurch wird die neue Batterierichtline von 2006 erneuert. Alle E Scooter Hersteller, Importeure und auch die Anbieter von Batterien und Akkus müssen sich in der EU auf neuen Verpflichtungen und Änderungen der EU-BattV einstellen. Hersteller sind so auch ab Februar 2025 zur Übernahme der Produktverantwortung verpflichtet. 

Für Verbraucher bedeutet es, das diese bei allen wiederaufladbaren Industriebatterien eine Erklärung zum CO2-Fußabdruck mitbekommen und diese Batterien auch eine Kennzeichnung über die CO2-Intensität zur  bestimmten Kategorie oder Leistungsklasse anzeigen müssen. Die Akkus müssen bestimmte Höchstwerte für den CO2-Fußabdruck über den gesamten Lebensweg hinweg einhalten. Darüber hinaus gilt für letztere auch eine Informationspflicht zu den Mindestanforderungen. 

Außerdem wird ab 2025 die Entnehmbarkeit und Austauschbarkeit von Akkus geregelt. Hersteller der Akkus müssen ab Februar 2025 sicherstellen, dass diese aus den Produkten, also E Scooter und E Roller leicht von Endnutzern entnommen und ausgetauscht werden können, siehe neue Batterieverordnung. Das kommt sicherlich den Herstellern entgegen, die jetzt schon E Scooter mit Wechselakku anbieten.

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veröffentlicht von:

Christian Schwannecke