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e-Scooter Mitnahme in ÖPNV in Bahn und Bus

Wo sind sie erlaubt und wo gibt es eine Mitnahme Verbot für E Scooter?

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Welche Regeln gelten 2024 in deutschen Städten und wo gibt es ein Mitnahme Verbot im ÖPNV in Bus und Bahn. Hier gibt es den Städte-Überblick zu den Regeln zum mitnehmen von E-Rollern in Bussen und Bahnen. Regeln zur Mitnahme von e-Scootern im ÖPVN, in Busse und Bahnen von Berlin bis München, von Bremen bis Aachen. Hier bekommen Sie den Überblick was in Ihrer Stadt und Ihrem Bundesland gilt und welche Regeln die Verkehrsbetriebe aufgestellt haben.Und 

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Die E-Scooter werden als Revolution des Pendelns gesehen. Damit lohnen sich die Tretroller aber auch erst, wenn sie schnell und bequem mit in den öffentlichen Nahverkehr genommen werden können. Noch gibt es keine bundesweite Empfehlung des Verkehrsministeriums. Stattdessen ist es den Verkehrsverbünden und den überregionalen Anbietern selbst überlassen eigene Regeln zu den E-Scootern aufzustellen. Deshalb herrscht viel Verwirrung, wo jetzt was mitgenommen werden darf. Deshalb hier jetzt eine Übersicht zu den Regelungen der Verkehrsverbünde der einzelnen Städte und der überregionalen Vorschriften der deutschen Bahn.

Regeln für e Scooter der Deutschen Bahn und S-Bahnen

In den Fernzügen heißt die Deutschen Bahn E-Scooter seit Juni 2019 willkommen. Zusammenklappbare Modell dürfen auch kostenlos mitgenommen und wie ein Gepäckstück unter den Sitz geschoben werden. Für die Mitnahme in den ICs und ICEs fallen dabei keine Extragebühren an (Stand 2019). Modelle, die sich nicht einklappen lassen, sind von der Beförderung in den Fern- und Nahverkehrszügen der DB ausgeschlossen. Die Deutsche Bahn hält es sich zudem offen Gewichtsgrenzen für die Elektroscooter einzuführen. In den Bahnhöfen und an den Haltestellen der deutschen Bahn ist das Fahren auf den E-Scooter verboten. Die Scooter dürfen nur zusammengeklappt durch die Bahnhofshallen und auf den Bahnsteigen getragen werden.

Mitnahme Verbot von E Scooter in ÖVPN?

Neu sind in diesen Tagen in verschiedenen Städten ein Mitnahmeverbot von E Scooter in ÖVPN in Bussen und Bahnen. Daher können sich die Informationen die wir Euch unten nach Städten geordnet haben inzwischen verändert haben. Aufgrund eines Gutachtens der Hamburger Hochbahn, in dem auf eine Brandgefahr die von E Scootern ausgeht hingewiesen wurde, haben nun einige Verkehrsbetriebe in verschiedenen deutschen Städten ein Verbot für E Scooter in ihren Bussen und Bahnen des Nahverkehrs ausgesprochen. Es kam in den USA zu mehreren Bandfällen in Zusammenhang mit E Scootern. Allerdings betrifft das in den USA nur E Scooter ohne Straßenzulassung. In Deutschland hingegen werden E Scooter vom Kraftfahrt Bundesamt zugelassen und erhalten eine ABE, die auch die Akkus umfasst. Daher raten wir Euch natürlich dazu nur E Scooter mit ABE zu kaufen!

Regelungen bei den regionalen Anbietern in Bussen

Bei den regionalen Anbietern des öffentlichen Nahverkehrs unterscheiden sich die Regelungen zu den E-Scootern noch stark. Problematisch wird es, wenn es bei der Reise von einem Verkehrsverbund zum nächsten geht. Ist der Elektrotretroller bei dem ersten Verbund noch ein Gepäckstück, kann er beim nächsten bereits als Fahrrad mit benötigtem Fahrschein gelten. Nur in einem Punkt stimmen die meisten Verbände überein: Zusammengeklappt gelten die Elektroroller fast überall als Gepäckstück und werden kostenlos mitgenommen.

Mitnahme von e-Scootern in Fernbussen

 

In den Fernbussen und inzwischen auch Bahnen des Bahn-Konkurrenten Flixbus dürfen die Elektroroller nicht mitfahren. Flixbus bezieht sich dabei auf die Versicherungspflicht, die es bei den E-Scootern gibt. Versicherungspflichtige Fahrzeuge seien seither nicht in Bussen und Bahnen erlaubt gewesen, lautet die Begründung.

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Hier findet Ihr die Regeln im Städteüberblick:

Aachen – Aachener Verkehrsverbund

Die Leihanbieter kommen dieses Sommer auch schon in die Domstadt, Axel Costard, der Referent der Stadt für emissionsfreie Mobilität, sieht in den Elektrotretrollern die perfekte Ergänzung zum öffentlichen Nahverkehrsangebots. Dennoch hat der Aachener Verkehrsverbund noch keine Regelungen für die Mitnahme von E-Scootern in ihren Bussen und Bahnen getroffen. In den Regionalzügen bindet sich der Verkehrsbund an die Vorgaben der Deutschen Bahn: Lässt sich das Elektroroller Modell zusammenklappen, wird es als Gepäckstück einfach und unkompliziert in jeder Bahn mitgenommen (Stand 2019).

Diese Regelung gelte auch für die Aachener Busse. Für die Mitnahme in Bussen von Modellen, die sich nicht klappen lassen, berät sich der Verkehrsverbund bereits mit anderen Verbünden aus Nordrhein-Westfahlen. Solange der Rollerfahrer in der Lage wäre seinen Scooter sicher festzuhalten, sodass dieser keine Gefahr für andere Insassen bilde, würden die E-Scooter, wenn Platz ist, ohne Schwierigkeiten mitgenommen werden (Stand 2019). Hierbei ist zu beachten, dass die Scooter nur in den für Rollstühlen, Kinderwagen und Fahrrädern gekennzeichneten Stellen mitgenommen werden können. Sollte in der Bucht kein Platz mehr sein, haben Rollstühle und Kinderwagen immer Vorrang.

Anders sieht es bei Mobilitätshilfen für eingeschränkte Menschen aus. Die auch als E-Scooter bezeichneten Elektromobilitätshilfen mit drei oder vier Reifen sind seit einem Beschluss des Verkehrsministeriums 2017 in den meisten Bussen der nordrhein-westfälischen Verbänden verboten (Stand 2019). Aufgrund ihres Gewichts und den Maßen wäre eine gefahrlose Beförderung der E-Scooter nicht möglich. Die meisten Busmodelle hätten nicht genug Platz die Mobilitätshilfen sicher mitzunehmen, es bestehe sonst die Gefahr, die E-Scooter könnten samt Insasse bei harten Bremsungen und Kurven umkippen.

Augsburg – AVV Augsburger Verkehrsverbund

Faltbare E-Scooter können problemlos zusammengeklappt als Handgebäck in die Busse und Trams der Augsburger Stadtwerken mitgenommen werden. Größere, nicht klappbare Elektroroller gelten bei dem Augsburger Stadtwerk als Fahrrad und unterliegen somit den gleichen Regelungen (Stand 2019).

So dürfen die Elektrotretroller nur in bestimmen Straßenbahnmodellen, der Cobino-Straßenbahn und der CityFlex-Straßenbahn, mitgenommen werden. Nur diese Straßenbahntypen bieten genug Platz um die E-Scooter sicher mitnehmen zu können. Der einzige Bustyp in dem die Elektroroller mitreisen dürfen ist der Mercedes Citaro Bus. In den Regionalbussen des Augsburger Verkehrsverbunds ist die Mitnahme auch nicht gestattet. In den Regionalzügen innerhalb des Augsburger Verkehrsbunds gelten die Bestimmungen der deutschen Bahn zur Mitnahme von E-Scooter. Klappbare Modelle werden problemlos als Gepäckstück mitgenommen. Nicht klappbare Modelle sind auch nicht in den Zügen erlaubt.

Außerdem gelten einige weitere Einschränkungen bei der Mitnahme von Scootern. Auf den Eventlinien zum Stadion oder zur Messe dürfen die Elektroscooter nicht mitgenommen werden. An Werktagen dürfen sie nur in den Zeiten von 9 Uhr bis 15 Uhr und erst wieder ab 18.30 Uhr mitgenommen werden, während den Rush-Hour Zeiten müssen die Tretroller draußen bleiben. Am Wochenende und an Feiertagen lassen sie sich hingegen den ganzen Tag mitnehmen. Zudem braucht der Elektrotretroller eine eigene Fahrkarte. In einigen Fahrkarten ist die Mitnahme eines Fahrrads beziehungsweise eines E-Scooters miteingeschlossen. Ansonsten gilt das Zwei-Zonen Kinderticket des AVV für 1,70 Euro als Fahrrad-Tageskarte.

Berlin – Busse und Bahnen des VBB Verkehrsverbund Berlin Brandenburg

 

In der Hauptstadt gehören die Tretroller der Leihanbieter seit ihrer Zulassung zum Straßenbild. Die Berliner Verkehrsbetriebe haben bereits angekündigt die kleinen E-Roller mit in ihre Mobilitätsapp einbauen zu wollen. Die E-Scooter sollen sich in Zukunft auch über die „Jelbi“ App der Verkehrsbetriebe leihen lassen.

Trotzdem haben die Berliner Verkehrsbetriebe noch keine Regelungen für die Mitnahme von E-Scooter in ihren Bussen, U-Bahnen, Trams und S-Bahnen herausgebracht (Stand 2019). Generell darf der Elektroroller im Nahverkehr keine anderen Fahrgäste stören oder verletzen. Bei Platzmangel in den Rush Hour Zeiten kann das Personal des BVG die Mitnahme von sperrigen Objekten, wie nicht klappbaren E-Scootern, verbieten. Es bleibt abzuwarten, ob der Verkehrsbetrieb durch die hohe Anfrage von Scootern in den Bussen und Bahnen im Laufe des Jahres konkrete Regelungen herausbringt. Wir halten euch auf dem Laufenden.

In Bahnen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg sind die Bestimmungen zur Mitnahme der Elektroroller genauer. Zusammenklappbare E-Scooter und Elektrotretroller mit einem maximalen Felgendurchmesser von 12,5“ gelten als Handgepäck und können unentgeltlich mitgenommen werden (Stand 2019). Jeder Fahrgast darf ein Fahrrad oder in diesem Falle fahrradähnlichen Roller in die S-Bahnen und Regionalzüge mitnehmen. Im Falle, dass Menschen mit Kinderwagen oder Rollstühlen zu steigen wollen, muss der E-Scooter Platz machen. Der Preis für die Mitnahme richtet sich nach der Fahrtenzahl und der Häufigkeit. Für einmalige Fahrten gibt es ein Extra-Fahrradticket an den Schalter zu kaufen. Für Pendler und Vielfahrer lohnen sich die Monatskarten zur Mitnahme. Die Kosten variieren dabei zwischen 9,50 Euro und 22 Euro für das gesamte VBB-Netz.

Die Mobilitätshilfen, die auch als E-Scooter bezeichnet werden, können unter den stimmenden Bedingungen im Nahverkehr der Hauptstadt mitgenommen werden. So müssen die E-Scooter in der Lage sein die Rampen zu den Bussen rückwärts rauffahren zu können und sich im Bus längs der Fahrtrichtung zu positionieren. Ist der Platz für die Mobilitätshilfe belegt oder der Bus überfüllt, kann das Personal die Mitfahrt auf den E-Scootern untersagen. Weitere Infos zu e-Scootern in Berlin.

Bochum – in den Bussen der Bogestra

Die Bogestra in Bochum hat sich bereits für eine deutschlandweite Regelung für die Mitnahme von E-Scootern ausgesprochen. Der Verkehrsbetrieb wolle so die Verwirrung bei den Pendlern und Nutzern des öffentlichen Nahverkehrs verhindern. Somit gibt es im Bereich der Bogestra noch keine Regelungen zur Mitnahme der Elektrotretroller. Solange die Roller aber keine anderen Fahrgäste stören oder eine Gefahrenquelle darstellen, muss sich bei akuten Fragen direkt bei dem Verkehrsbetrieb erkundigt werden.

Elektromobilitätshilfen, die auch als E-Scooter bezeichnet werden, dürfen in den Bussen der Bogestra nur mitgenommen werden, wenn sie die nötigen technischen Voraussetzungen erfüllen (Stand 2019). Die gekennzeichneten E-Scooter können mit den Rampen an den vorgeschriebenen Türen der Linienbusse zusteigen. Das Ein- und Ausfahren aus den Bussen muss dabei ohne fremde Hilfe zu bewerkstelligen sein.

Bonn – Der SWB Stadtwerke Bonn Verkehrs

Als eine der ersten Städte in Nordrhein-Westfalen mit Scooter Verleih haben die Stadtwerke Bonn bereits eigene Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern herausgebracht. Dazu plant die SWB die Leihroller des Anbieters TIER mit in ihre Mobilitätsapp einzubauen, um das Angebot zwischen öffentlichem Nahverkehr und Last-Mile-Mobilität perfekt miteinander verknüpfen zu können.

Zusammengefaltet fällt der Elektroroller als Handgebäck gar nicht auf und darf überall mitreingenommen werden. Nicht klappbare E-Scooter gelten bei den Stadtwerken als Fahrrad und brauchen somit ein eigenes Fahrradticket (Stand 2019). Eine große Anzahl an Tickets der Bonner Stadtwerke haben die Mitnahme von einem Fahrrad beziehungsweise in diesem Falle eines E-Scooters mitinbegriffen.

Zu diesen Tickets gehören unteranderem das 24 Stunden Ticket1 und 5 Personen, der MobilPass, das MonatsTicket sowie das Formel9Ticket und das Aktiv60Ticket im Abo. Auch Schüler, Studenten, Azubis und Mitarbeiter großer Firmen haben eine Fahrradmitnahme in ihrem Ticket mitinbegriffen. Bei allen Tickets gilt, dass die E-Scooter an Wochentagen nur ab 19 Uhr mitfahren dürfen. Am Wochenende oder an Feiertagen gibt es keine zeitlichen Beschränkungen. Auf Einzelfahrten wird für den starren E-Scooter ein EinzelTicket der Preisstufe 1b für Kinder und 2a für Erwachsende benötigt. Die Mitnahme kostet somit 3 Euro (Stand 2019).

Zusammengeklappte E-Scooter-Modelle lassen sich als Handgepäck ohne Probleme in die Busse und Bahnen des Verkehrsverbund Rhein-Sieg mitnehmen. In den Bussen werden Elektrotretroller nur mitgenommen, wenn die Platzverhältnisse es zulassen. Brauchen Eltern mit Kinderwagen oder Rollstuhlfahrer den Platz, muss der E-Scooter den Bus verlassen. Der Fahrer des Elektrorollers hat zudem darauf zu achten die Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht zu gefährden.

Braunschweig – Braunschweiger Verkehrs Gmbh und KVG Braunchweig

Die Braunschweiger Verkehrs GmbH hat noch keine allgemeinen Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern herausgebracht. Während andere Verkehrsbetriebe bereits die Mitnahme von Elektrorollern reguliert haben, gibt es noch keine klaren Anweisungen für die Pendler in Braunschweig. Für klappbare E-Scooter gilt auf jeden Fall eine einfache Mitnahme im zusammengeklappten Zustand als Gepäckstück. Dabei darf der Scooter jedoch die Sicherheit und den Komfort der anderen Fahrgäste nicht gefährden. Ob nicht klappbare Modelle als Fahrrad mitgenommen werden können und somit auch ein eigenes Ticket benötigen, haben die Verkehrsbetriebe noch nicht festgelegt (Stand 2019). Im Zweifelsfall können Sie sich beim Personal erkundigen.

Nur die Mitfahrt von elektrischen Mobilitätshilfen, die auch als E-Scooter bezeichnet werden, ist in der Braunschweiger Verkehrs reguliert. Die E-Scooter müssen vom Hersteller für die Nutzung in Bussen freigegeben sein, gekennzeichnet durch einen Aufkleber auf der Mobilitätshilfe. Die Scooter dürfen auch nur in Bussen mitfahren, die den Anforderungen gerecht werden. Die Haltebucht im Bus muss den Mindestmaßen entsprechen. Das Personal kann aufgrund von Platzmangel die Mitfahrt untersagen.

Die KVG Braunschweig, die die meisten Busse in den umliegenden Gemeinden betreibt, hat auch noch kein Regelwerk zur Mitnahme von E-Scootern herausgebracht. E-Roller, die sich wie Klappfahrräder zusammenfalten lassen, werden unentgeltlich in den Bussen mitgenommen, solange sie die Sicherheit der anderen Fahrgäste nicht gefährden. Zur Mitnahme von größeren, nicht klappbaren Modellen hat die Kraftverkehrsgesellschaft Braunschweig noch keine Regeln herausgegeben.

Bremen – BSAG Bremer Nahverkehrsmittebetreiber

Der Bremer Nahverkehrsmittelbetreiber BSAG hat noch keine Regelungen zu E-Scootern erlassen. Die Mitnahme von Elektrotretroller in den öffentlichen Verkehrsmitteln wird nicht ausgeschlossen. Elektroroller Modelle, die sich zusammenklappen lassen, sind als Handgepäck in die Busse und Straßenbahnen der BSAG willkommen. Wichtig ist nur das die geklappten Roller keine anderen Fahrgäste stören oder in Gefahr bringen können. Die BSAG lässt es sich offen in besonderen Fällen die Mitnahme zu verweigern, beispielsweise aufgrund der hohen Auslastung. Für starre Modelle ist die Lage in den Straßenbahnen und Bussen der BSAG noch unklar (Stand 2019). Hier halten wir euch natürlich auf dem Laufenden.

Für die Mitnahme von elektronischen Mobilitätshilfen, die auch als E-Scooter bezeichnet werden, bindet sich die BSAG an einen bundesweiten Mustererlass für Mobilitätshilfen für Behinderte, die eine maximal Länge von 1,20 Meter und ein Gewicht von über 300 Kilogramm inklusive Fahrer nicht überschreiten dürfen. Eine Mitnahmen von klappbaren E-Scootern, die sich wie ein Gepäckstück behandeln lassen, wird geraten, um die Fahrten einfacher zu gestalten.

Im Verkehrsverbund Bremen/ Niedersachsen ist die Mitnahme aller E-Roller Modelle verboten, egal ob klappbar oder nicht. In den Bahnen dürfen nur Fahrräder und sonstige Verkehrsmittel ohne Versicherungspflicht mitgenommen werden. Damit werden die Elektroroller, die für ihre Straßenzulassung eine Versicherung und eine Versicherungsplakette brauchen, ausgeschlossen (Stand 2019).

Dortmund – Busse und Bahnen der Dortmunder Stadtwerke DSW21

Die Dortmunder Stadtwerke, die als DSW21 auch die Busse und Bahnen des Nahverkehrs betreiben, haben noch keine Regelung zu den Elektrotretrollern aufgestellt. Vorerst könne alle Elektrotretroller Modelle, egal ob zusammengeklappt oder nicht, kostenfrei im Nahverkehr mitgenommen werden.

Etwas anders sind auch die Bestimmung bei der Mitnahme in den Regionalzügen des Verkehrsverbunds Rhein-Ruhr. Die Elektroroller gelten als Fahrrad und unterliegen auch den gleichen Bestimmungen. Wochentags von 6.30 Uhr bis 9.00 Uhr dürfen die Elektrotretroller nicht in die Regionalzüge mitgenommen werden. Jeder Reisende darf einen E-Scooter mitnehmen und muss für diesen ein Zusatzticket haben. Die Kosten für das Extra-Ticket belaufen sich für einmalige Fahrten auf 3,60 Euro. Zusammengeklappte E-Roller sind als Handgepäck problemlos und unentgeltlich mitnehmbar (Stand 2019).

Dresden – Dresdener Verkehrsbetriebe

Fährräder und andere Fortbewegungsmittel sind bei den Dresdener Verkehrsbetrieben immer willkommen. Zwar verbieten die Verkehrsbetriebe die Mitnahme von drei- bis vierrädrigen E-Scootern. Die Mitnahme von zweirädrigen E-Scootern bleibt aber weiterhin in den Bahnen und Bussen in Dresden erlaubt. Zusammengeklappte Elektrotretroller gelten als Handgepäck und werden kostenlos mitgenommen. Größere Modelle, die sich nicht klappen lassen, werden als Sache angesehen und brauchen ein eigenes Ticket zum ermäßigten Fahrpreis. Die Kosten liegen so zwischen 1,60 Euro und 5,70 Euro für die Mitnahme (Stand 2019).

Essen – Ruhrbahn

Die Mitnahme von E Scootern in der Ruhrbahn ist grundsätzlich erlaubt. Der Verkehrsbetrieb hat jetzt sogar ein sehr innovatives App Konzept gestartet, mit der man neuerdings für eine Routenplanung verschiedene Verkehrsmittel miteinander Kombinieren kann. Siehe Essen

 

Hamburg – Busse und Bahnen des Hamburger Verkehrsverbundes

Der Hamburger Verkehrsverbund hat bereits eindeutige Regelungen zu den neuen Elektrotretrollern herausgebracht. So gelten zusammengeklappte E-Scooter in allen Verkehrsmitteln als Handgepäck und werden kostenfrei und problemlos mitgenommen (Stand 2019).

Für Elektroscooter, die sich nicht zusammenklappen lassen, gelten besondere Bestimmungen. Im Allgemeinen werden sie in den Schnellbahnen (U-Bahn, S-Bahn, AKN), Bussen und Fähren als Fahrrad behandelt. Somit dürfen sie in den Sperrzeiten von 6 Uhr bis 9 Uhr und nachmittags von 16 Uhr bis 18 Uhr nicht mitgenommen werden.

In den Regionalbahnen werden kleine Tretroller kostenlos mitgenommen. E-Scooter, die in ihrer Größer mehr einem Fahrrad ähneln, unterliegen in den Bahnen den Fahrradbestimmungen. Damit brauchen sie, um mitgenommen werden zu können, genauso wie Fahrräder ein eigenes Ticket. Bei Fragen zu den Ticketoptionen und den Mitnahmebestimmungen steht das HVV-Team für Rückfragen bereit. 

NEU für Hamburg ist die Bekannmachung vom letzten August 2023 das E Scootert nicht mehr in den Hochbahnen mitgenommen werden dürfen. Es ginge von ihnen ein potenzielles Brandrisiko aus. Dagegen untersagt die neue Regelung nicht den Transport von E Pedelecs oder Elektro Mobilitätshilfen. Der Grund ist, das es für E Sooter und E Pedelecs unterschiedliche Standards gibt. Neue Standards für die E Scooter sind aber in Arbeit. Weitere Infos zu e-Roller in Hamburg.

Frankfurt am Main – Rhein-Main-Verkehrsbund und der Nordhessische Verkehrsbund

Der Verkehrsverbund Frankfurt hat noch keine Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern in den Bussen und Bahnen des öffentlichen Nahverkehrs herausgegeben. Der Rhein-Main-Verkehrsbund und der Nordhessische Verkehrsbund orientieren sich bei ihren Regelungen an der Deutschen Bahn. Zusammengeklappte E-Scooter lassen sich als Gepäckstück einfach in den Regionalzügen und –Bussen mitnehmen (Stand 2019). Die Verkehrsverbünde halten sich trotzdem erst einmal die Option offen zu Stoßzeiten und bei Platzmangel die Mitnahme der Elektroroller zu verbieten. Weitere Infos zu e-Frankfurt.

Karlsruhe – Karlsruher Verkehrsbund

Eine Regelung zur Mitnahme von Elektrotretrollern gibt es bei dem Verkehrsbetrieb Karlsruhe noch nicht. Der Karlsruher Verkehrsverbund befindet sich hingegen schon in Absprache mit dem Regierungspräsidium, um eine allgemeine Vorschrift für die Mitnahme auf den Weg zu bringen (Stand 2019). So dürften E-Scooter, die weniger als 15 Kilogramm wiegen und sich zusammenklappen lassen, kostenlos in die Regionalzüge und Busse mitgenommen werden. Bei anderen Modellen prüft der Verkehrsbund, ob sich diese als Fahrrad deklarieren lassen. Die Entscheidung liege jetzt nur noch beim Regierungspräsidium. Sollten die Elektroroller tatsächlich als Fahrräder angesehen werden, wird ein Extra-Ticket zur Mitnahme benötigt. Wir halten euch auf dem Laufenden, wie sich der Verkehrsverbund entscheidet.

Kiel – Kieler Verkehrsbund

Die Kieler Verkehrsgesellschaft hat die Mitnahme von E-Rollern in ihren Bussen, Bahnen und auf ihren Fähren noch nicht geregelt (Stand 2019). Der Nahverkehrsverbund Schleswig-Holstein, zu dem auch der Verkehrsverbund Region Kiel gehört, hat bereits nach der Straßenzulassung für die E-Scooter einige Leitlinien herausgebracht. Klappbare Modelle gelten bei dem Nah SH als Gepäck und werden kostenlos in den Bussen und Bahnen mitgenommen. Für größere Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, gelten im Bereich des Verkehrsbundes die gleichen Mitnahmebestimmungen wie bei Fahrrädern.

Um so einen größeren E-Scooter mitnehmen zu können, braucht der Elektroroller ein eigenes Fahrradticket. Der Preis für eine Fahrradtageskarte liegen bei 4,40 Euro, ab dem 1. August bei 4,50 Euro. Einige der verbundenen Verkehrsbetriebe haben zudem Sperrzeiten für die Mitnahme von Fahrrädern. Hier muss sich vor der Fahrt erkundigt werden, ob die Sperrzeiten auf einen zutreffen.

Köln – Kölner Verkehrs-Betriebe KVB

Die Kölner Verkehrs-Betriebe sehen klappbare, kleinere Modelle von E-Scootern als Gepäckstück an, die jeder Passagier kostenfrei mitnehmen darf. Bei größeren Modellen, die sich nicht klappen lassen, haben die Verkehrs-Betriebe noch keine endgültige Entscheidung getroffen (Stand 2019).

In den Regionalzügen und Bussen des Rhein-Sieg-Verkehrsverbunds ist es ähnlich. Klappbare Modelle lassen sich kostenfrei mit in den Nahverkehr nehmen. Bei größeren Modellen muss der Platz zur Mitnahme vorhanden sein. Zur Mitnahme von größeren und starren Modellen hat der Verkehrsverbund noch keine Regelung aufgestellt. Aber grade in den Bussen kann die Mitnahme durch das Personal verweigert werden, wenn der Platz für Eltern mit Kinderwagen oder beeinträchtigten Personen mit Rollstuhl benötigt wird.

Leipzig – Mitteldeutsche Verkehrsverbund

Um sich auf die Elektrotretroller vorbereiten zu können, haben die Verkehrsbetriebe Leipzig bereit im Juni Vorschriften und Regelungen zur Mitnahme von E-Scooter herausgebracht. E-Roller, die leichter als 15 Kilogramm sind und sich zusammenklappen lassen, dürfen kostenlos im öffentlichen Nahverkehr mitgenommen werden. Für E-Scooter Modelle, die schwerer sind oder sich nicht klappen lassen, muss für die Busse und Straßenbahnen ein Extra-Ticket gezogen werden. Im Stadtgebiet Leipzig kostet die Fahrkarte 1,90 Euro (Stand 2019).

Der Mitteldeutsche Verkehrsverbund arbeitet bereits mit 20 anderen Verbänden aus der Region einheitliche Regeln aus. Generell werden klappbare E-Roller Modelle problem- und kostenlos in den Regionalzügen und Bussen mitgenommen (Stand 2019).

Lübeck – Stadtverkehr Lübeck

Der Stadtverkehr Lübeck arbeitet bereits mit dem schwedischen Sharing Anbieter VOI zusammen. Dennoch haben sie noch keine Vorschriften für die Elektrotretroller in den Bussen und auf den Fähren herausgegeben (Stand 2019).

Der Nahverkehrsbund Schleswig-Holstein hat zur Mitnahme von E-Scootern bereits im Juni Vorgaben herausgebracht. So sollen E-Roller, die sich zusammenklappen lassen, einfach als Handgepäck mit in die Busse und Bahnen mitgenommen werden. Für Elektrotretroller, die sich nicht falten lassen, gelten die gleichen Bestimmungen wie für Fahrräder. Für eine Fahrt mit Elektroroller muss ein extra Fahrradticket gezogen werden. Der Preis für ein Fahrradtagesticket liegt beim Verkehrsverbund bei 4,40 Euro (Stand 2019). Ab dem 1. August steigt der Preis dann auf 4,50 Euro. Außerdem weist der Nahverkehrsbund darauf hin, dass es bei den einzelnen Verbundpartnern Sperrzeiten für die Mitnahme von Fahrrädern und somit auch von Elektroscootern geben kann.

München – Münchener Rarif- und Verkehrsverbund

Der Münchener Tarif- und Verkehrsbund brachte bereits mit dem Verkaufsstart der E-Scooter in Deutschland eigene Beförderungsbedingungen raus. Zusammengeklappte E-Roller mit einem festverbauten Akku gelten in den Bussen und U-Bahnen als Sache und dürfen kostenfrei mitgenommen werden. Elektroscooter, die sich nicht klappen lassen, dürfen nicht im Nahverkehr des Münchener Tarif- und Verkehrsbundes mitgenommen werden (Stand 2019).

Außerdem ist das Fahren der Elektroroller an den Haltestellen und in den Bahnhöfen verboten. Am Bahnsteig und in den Passagen muss der Elektrotretroller zusammengeklappt transportiert werden. Der Verkehrsbetrieb will damit keinen Raum für unvorsichtige Fahrer und Kollisionen in den engen Bahnhöfen lassen.

Münster – Stadtwerke Münster

In den Bussen und Bahnen der Stadtwerke Münster können E-Scooter problemlos mitgenommen werden. Die falt- und klappbaren Modell dürfen zusammengeklappt als Gepäck mit in den Nahverkehr. Für E-Roller, die sich nicht klappen lassen und in ihrer Größe eher einem Fahrrad ähneln, muss ein Fahrradticket gezogen werden. Ein Fahrradticket für den Bus kostet bei den Stadtwerken 1,70 Euro, damit die E-Scooter überall mitdürfen.

Die Verkehrsgemeinschaft Münsterland hat noch keine einheitlichen Vorschriften zur Mitnahme von E-Scooter herausgebracht (Stand 2019). Hier müsst ihre euch bei den einzelnen Verkehrsbetrieben erkundigen, wie es bei der Mitnahme der E-Scooter aussieht.

Nürnberg – Nürnberger Verkehrsbetriebe

Die Nürnberger Verkehrsbetriebe haben keine Regelungen, die das Mitnehmen von Elektroscootern in den Bussen und Bahnen verbietet. Wenn sich die E-Roller zusammenklappen und falten lassen, können sie als Gepäck mitgenommen werden (Stand 2019).

Nicht mitgenommen werden in den Bussen und Straßenbahnen der Verkehrs-Aktiengesellschaft Nürnberg elektrische Mobilitätshilfe, die auch als E-Scooter bezeichnet werden. Damit beeinträchtigte Personen trotzdem den öffentlichen Nahverkehr nutzen können, bietet die Aktiengesellschaft ein Spezialfahrzeug an, dass bei Bedarf gerufen werden kann.

Stuttgart – Stuttgarter Straßenbahn AG

Die Stuttgarter Straßenbahn AG hat noch keine Regelungen zur Mitnahme von E-Scootern herausgebracht. Dagegen hat der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart klare Regeln für die Mitnahme von E-Scootern aufgestellt. Zusammenklappbare E-Roller gelten bei dem Verbund als Sache und können somit kostenfrei mitgenommen werden. Bei starren Elektrotretrollern oder auch nicht zusammengeklappten Rollern gelten die Fahrrad-Tarifbestimmungen (Stand 2019).

Grundsätzlich können die nicht klappbaren E-Scooter kostenlos mitgenommen werden. Nur zu den Stoßzeiten am Morgen von 6 Uhr bis 9 Uhr brauchen sie in den S-Bahnen und Nahverkehrszügen ein Extra-Ticket. Ausgeschlossen ist die Mitnahme von Elektrotretrollern in den Stadtbahnen Wochentags morgens zwischen 6 Uhr und 8:30 Uhr und nachmittags zwischen 16 Uhr und 18:30 Uhr. In Bussen ist die Mitnahme Wochentags ab 18:30 Uhr, am Wochenende und an Feiertagen kostenlos.


 

Weitere Regelungen für Hannover (Üstra), Dortmund, Essen und anderen Regionen:

Die Regeln für die Mitnahme von E-Scootern in Deutschland werden auch durch verschiedene Gesetze der Länder geregelt:

Norddeutschland: Niedersachsen, Schleswig Holstein, Hamburg und Bremen

Der Nahverkehrsverband Schleswig-Holstein und der Verkehrsverbund Hamburg nehmen Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, als Fahrrad in den Regionalbahnen und Bussen mit. Bei dem Bremer Verkehrsbetrieb BSAG gibt es für nicht klappbare Modelle noch keine Regelungen. Auch die Kieler Verkehrsgesellschaft und der Stadtverkehr Lübeck haben noch keine verbindlichen Regeln zur Mitnahme von Elektroscootern herausgegeben. Verboten sind die E-Scooter in den Bahnen des Verkehrsverbunds Bremen/ Niedersachsen: Da für die Elektroroller eine Versicherungspflicht herrscht, nimmt sie der Verkehrsbund nicht mit.

Westdeutschland: Rheinland Pfalz, Hessen

Im Ruhrgebiet und entlang des Rheins versucht der Aachener Verkehrsverbund zusammen mit anderen Verbünden, wie der Bogestra aus Bochum, den Stadtwerken Bonn und der Kölner Verkehrs-Betriebe, gemeinsame Regelungen für die Mitnahme von E-Roller zu erstellen. Auch der Rhein-Ruhr und der Rhein-Sieg-Verkehrsverbund haben noch keine Vorschriften herausgeben. Die Stadtwerke Münster und die Verkehrsgemeinschaft Münsterland haben sich zu dem Thema auch noch nicht geäußert. Der Verkehrsverbund Frankfurt wartet die ersten Monate mit den Elektrorollern erst ab, bevor sie Regelungen treffen.

Ostdeutschland: Berlin, Mecklenburg Vorpommern, Sachsen, Thüringen, Brandenburg

Die Verkehrsbetriebe Leipzig haben schon im Juni erste Vorgaben für die E-Scooter herausgegeben. Die Dresdener Verkehrsbetriebe werten die E-Roller als Sache und verlangen ein Extra-Ticket. Ähnlich sieht es der Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg: Für sie gelten die Elektrotretroller unter bestimmten Bedingungen als Fahrrad. An diesen Vorgaben will sich auch der Mitteldeutsche Verkehrsbund orientieren. Die Berliner Verkehrsbetriebe hingegen haben noch keine Vorschriften erlassen.

Süddeutschland: Bayern, Baden Württemberg, Saarland

Die Augsburger Stadtwerke haben bereits strenge Vorschriften für die Mitnahme der Tretroller herausgeben. Anders als die Nürnberger Verkehrsbetriebe und die Stuttgart Straßenbahn AG, die sich noch nicht zu dem Thema geäußert haben. Der Münchener Tarif- und Verkehrsbund verbietet E-Scooter Modelle, die sich nicht zusammenklappen lassen, in seinen Bussen und Bahnen fürs erste komplett. Der Verkehrs- und Tarifverbund Stuttgart lässt E-Roller dagegen zeitweise sogar kostenlos in den Bahnen mitfahren.

9 Kommentare zu „e-Scooter Mitnahme im ÖPVN, in Bus, S-Bahn und der Deutschen Bahn“

  1. Mir wurde vom Busfahrer in Erfurt gesagt das E Scooter nicht transportiert werden dürfen
    Das wollte ich genau wissen und bekam von den Erfurter Verkehrsbetrieben die Antwort das es so ist .
    Ich fahre in ganz Deutschland herum (dienstlich) und das war jetzt das zweite mal immer in Thüringen
    Nirgendwo ist mir das passiert warum kann sich ein Betrieb so quer stellen.
    Der Scooter wiegt ca 13Kg und ist zusammen klappbar.

    1. E Scooter mit Sitz lassen sich ja meist nicht zusammenklappen und können von da her auch schlecht als Koffer zählen. Da müsstest Du ein Extra Ticket, wie für ein Fahrrad lösen. Es sei denn du kannst den E Scooter zusammenfalten.

  2. Mir wurde ein mitfahren im Bus (Apolda nach Jena, Thüringen, DE) mit einem 12Kg schweren und Klappbaren E-Scooter untersagt. Begründung dessen soll eine Vorschrift sein bei der sich auf das dazugehörige Versicherungskennzeichen berufen wurde, laut Busfahrer ,,Es dürfen nur Roller transportiert werden die NICHT über ein Kennzeichen verfügen, da sonst im Schadensfall Versicherungsrechtliche Schwierigkeiten auf den jeweiligen Verkehrsbetrieb zukommen´´. Es gäbe seitdem es diese E-Scooter gibt dafür eine solche Regelung, welche aber auch auf anfrage mir niemand zeigen oder per mail zukommen lassen kann. Nun die Frage an der Geschichte ist ob es so eine Vorschrift gibt, wenn ja wo ?

    ich fahre seit über einem Jahr diese Strecke mit dem E-Scooter und habe mittlerweile schon die absurdesten Dinge gehört ,,Wegen Explosionsgefahr´´ , ,,Er würde zu viel Platz einnehmen´´ etc.
    aber online findet man immer nur die Bestimmungen, die sie auch auf ihrer Website schildern.

    1. Genau so habe ich es schon zweimal in Thüringen erlebt in ganz Deutschland sons noch keine Probleme gehabt
      Bin zweimal in der Woche überall mit Auto Bus und Bahn in D unterwegs

  3. Sedlmayr Matthias

    AM 4.4 2022 10:12 msste ich den Bus von Meersburgersrasse /Unteruhldingen Richtungwieder verlassen weil ich eine zusammengeklappten E Roller dabei hatte.Der übereifrige Busfahrer meinte es sei gesetzlich verboten einen E Roller im Bus mitzu führen.?????

    1. es kommt auch ganz darauf an mit welchem Verkehrsbetrieb du gefahren bist. Es gibt regionale Öffis, die eine Mitnahme nicht gestatten

        1. Auf Community.bahn.de ist zu lesen, das E-Tretroller grundsätzlich in Bus und Bahn mitgenommen werden dürfen. Sie müssen aber zusammenklappbar sein.

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